Für die Rentner ist die Rentenerhöhung von 0,54 Prozent ab Juli ein Schlag ins Gesicht, nach den vielen Nullrunden der letzten Jahre und der gleichzeitigen Anhebung der Krankenkassenbeiträge ab April diesen Jahres. Seit dem Jahr 2000 haben die Rentner einen Kaufkraftverlust von knapp 40 Prozent erlitten. Für die Rentenbeitragszahler bedeutet Rente 67 - länger arbeiten, mehr einbezahlen und weniger bekommen - .
Die Altersgrenze steigt ab 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren. Ab dem Jahr 2031 gilt also Rente mit 67 Jahren!
Auf die Frage, ob die Rendite bei Rente mit 67 positiv bleibt, schreibt die Deutsche Rentenversicherung folgendes: „Ja die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen einbezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest.
Nach den Aussagen der Vergangenheit wie z.B. „Die Renten sind sicher“ ist dies wiederum eine unglaubliche Verdummung weiter Teile der Bevölkerung. Jeder Bundesbürger kann sich einfach seine Verzinsung der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlte Beiträge und zukünftigen Beiträge nachrechnen und stellt dabei fest, dass eine Verzinsung wie erwähnt nicht gegeben ist, im Gegenteil.
Grundlegende Reformen bei der GZRV (Gesetzlichen-ZwangsRentenVersicherung) sind bisher Fehlanzeige. Die Verschiebung des Renteneintritts für derzeit jünger als Sechzigjährige packt das Generationenproblem nicht ernsthaft an. Obwohl auf diese unbestreitbare Sackgassensituation in der Presse immer wieder hingewiesen wird, finden Vorschläge zur nachhaltigen Lösung des Problems in der öffentlichen Diskussion bisher kein Echo, da die Medien darauf nicht eingehen dürfen.
So hatten viele Arbeitsgruppen zur Sicherung der Alterseinkommen schon vor langer Zeit eine sofortige Umstellung des gesamten Systems auf eine Grundrente unter Wahrung der mit dem bisherigen System erworbenen Eigentumsansprüche gefordert. Parallel dazu wurde eine Stärkung der Eigenverantwortung für die spätere Altersversorgung sowie die soziale Verantwortung der gesamten Solidargemeinschaft für eine ausreichende Versorgung von Bürgern mit geringem Einkommen besonders betont.
Aber anstatt den durch ständige Erhöhung der Schuldenlast dem Volk entstehenden Schaden dem geleisteten Eid entsprechend abzuwenden, wird nicht einmal der Versuch unternommen, nachhaltige Lösungen ernsthaft zu prüfen. Stattdessen werden kurzsichtige Scheinlösungen präsentiert, um irgendwie über die Runden zu kommen. Realisiert man nicht, dass dieses Verhalten weitere Unsicherheit, anstatt Vertrauen im Volk erzeugt?
Entschlossenheit der Koalitionsregierung zu grundlegenden Veränderungen bei der Rentenversicherung ist nicht erkennbar. Entschlossenheit finden wir im Parlament vielmehr wenn es darum geht, die Diäten und Pensionen ihrer Selbst zu erhöhen.
Obwohl die Rentenversicherung durch den steuerfinanzierten Bundeszuschuss, der mittlerweile gut ein Drittel der Ausgaben deckt, wie auch die Ausgaben für den öffentlichen Dienst somit von Steuergeldern abhängig sind, werden auf der Seite der Rentenbeitragszahler Einschnitte beschlossen, während der öffentliche Dienst verschont bleibt oder sich sogar über Einmahlzahlungen freuen kann.
So hat Herr Oettinger (CDU) in Baden-Württemberg 2006 an seine Pensionäre und Pensionärswitwen noch 300 Euro verteilt und 2007 an die Selbigen 200 Euro, ohne dass dafür jemals ein Beitrag geleistet wurde. Dieser unterschiedliche Umgang mit Steuergeldern verbietet der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz!
Die Finanzierungsprobleme der GZRV sind neben Fehleinschätzungen in der Vergangenheit im wesentlichen auch zum einen auf die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Noch wichtiger sind allerdings die Veränderungen im Bevölkerungsaufbau. Niedrige Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung älterer Menschen haben zur Folge, dass immer weniger Aktive eine wachsende Zahl nicht mehr Aktiver versorgen müssen. Heute kommen auf 100 Erwerbstätige zwischen 20 und 59 Jahren 44 über 59-järhige. 2030 dürften es 71, 2050 78 sein. Das heißt: wird die GZRV nicht grundlegend reformiert, müsste den künftig Erwerbstätigen eine Versorgungslast aufgebürdet werden, wie sie die heut Aktiven nicht zu tragen bereit sind. Dies wäre eine massive Verletzung der Generationengerechtigkeit.
Um künftig allen Menschen eine eigenständige, sichere und auskömmliche Altersversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die künftigen Generationen nicht über Gebühr zu belasten, muss das Rentensystem grundlegend reformiert werden.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung werden derzeit Vorschläge sowohl zur Lösung der akuten Finanzierungsprobleme als auch zur langfristigen Stabilisierung des Systems diskutiert.
Zur Deckung der gegenwärtigen Finanzierungslücke und zur Stabilisierung des Beitragssatzes bei 19,5 Prozent brachte die Bundesregierung im November 2003 ein Notprogramm ein, welches von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Die Maßnahmen traten wie geplant im Laufe des Jahres 2004 in Kraft.
Sämtliche Maßnahmen dienen lediglich dazu, das gegenwärtige Finanzloch zu stopfen. Sie ändern nichts an den grundlegenden Mängeln der umlagefinanzierten, lohnbezogenen Rentenversicherung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Diese Entwicklung sah im Jahr 1957 der Erfinder des heutigen Rentensystems Prof. Dr. Wilfried Schreiber voraus, denn das heutige Rentensystem hat mit seinem Entwurf von damals leider nicht viel gemein und ist deshalb in dieser Form gescheitert.
Ohne grundlegende Reform werden sich die Probleme weiter verschärfen und das Rentendesaster rückt unaufhaltsam näher!
Jürgen Eppler