UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ?


( Beitrag von Christoph Mergler 04.01.2007 )


Kritische Betrachtungen zur Unabhängigkeit der Justiz (Art. 97 GG?)


Bei kritischer Betrachtung des deutschen Grundgesetzes (GG) kann die „Unabhängigkeit der Richter“ nach Art. 97 GG in Frage gestellt werden, da der Eindruck eines gewissen Widerspruchs entsteht.


Nach Art. 94 GG werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.


Nach Art. 95 GG entscheidet über die Berufung der Richter für die Obersten Gerichtshöfe, dem gemeinsamen Senat der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Minister der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.


Einige Kritiker können mittlerweile zwischen den großen etablierten Parteien kaum bis gar keine Unterschiede mehr erkennen. Über die Berufung der Richter entscheiden die großen etablierten Parteien, nicht aber das Volk! Besonders kritisch muss dies bei einer „großen Koalition“ betrachtet werden!


Da davon auszugehen ist, dass einige Richter und sonstige Justizmitarbeiter auch Parteimitglieder der großen etablierten Parteien sind, kann die Unabhängigkeit der Justiz und das Richterschlußwort: „Im Namen des Volkes …!“ kritisch betrachtet werden. Schließlich sind die Richter im Gegensatz z.B. zur Schweiz und einigen US-Bundesstaaten vom Volk nicht direkt gewählt worden!


Der Klüngel zwischen Politik, Justiz, Großunternehmen, Medienmacht und Gewerkschaftsführung hat sich offensichtlich bereits schon etabliert. Viele haben das entsprechende Parteibuch und sitzen häufig mit in den Aufsichtsräten von Großunternehmen und Mediengesellschaften. Die Demokratie und der Sozialstaat in Deutschland und Europa sind somit höchst gefährdet.


Können wir hier etwa von „Gefälligkeitsurteilen“ gegenüber den „Parteigenossen“ ausgehen?


In diesem Zusammenhang kann z.B. kritisch hinterfragt werden:


• Die verschiedenen Aufsichtsratspöstchen von Politikern und Gewerkschaftsführern in Unternehmen und Mediengesellschaften lassen den Eindruck der persönlichen Bereicherung und der Befangenheit entstehen.
• Die Schwarzkonten-Affäre der CDU.
• Die Neudefinierung des Aufgabengebietes der Bundeswehr entgegen Art. 26 GG. Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (unter der rot-grünen Regierung) hatte geäußert: „Die Aufgaben der Bundeswehr müssen neu definiert werden. Weg von der reinen Verteidigungsarmee – hin zur multinationalen Einsatztruppe. Deutschland müsste auch am Hindukutsch verteidigt werden.“
• Der Wert des Amtseides nach Art. 56, 64 GG von Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister.
• Die damaligen Steuergeschenke von Bundeskanzler Schröder an die Großbaufirma Holzmann. Durch das Insolvenzverfahren gegenüber der Firma Holzmann drohten damals Massenentlassungen. Zur Vermeidung dieser Entlassungen hatte der damalige Bundeskanzler Schröder großzügig diese Firma mit unseren Steuermitteln unterstützt. Was ist nun aus dieser Firma und unseren Steuerngeldern geworden? Warum werden in diesem Zuge die vielen klein- und mittelständigen Unternehmen, die in ihrer Gesamtheit noch mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten, nicht unterstützt? Wäre hier nicht zu fordern, dass dieses Recht entweder für Alle oder für Niemanden gilt?
• Die Aufweichung des Brief-, Post-, Fernmelde- und Bankgeheimnisses entgegen Art. 10 GG unter dem Vorwand der „Anti-Terrorgesetze“. Der „gläserne Bürger“ wird somit zunehmend zur Realität. Die Berichte über Steuerverschwendungen vom Bundesrechnungshof und vom Bund der Steuerzahler werden von unseren Politikern regelmäßig ignoriert zu werden! Dies scheint auch keinerlei Konsequenzen zu haben! Einen Einfluss auf eine sinnvolle Verwendung unserer Steuermittel haben wir Bürger trotz der auf dem Papier stehenden Demokratie ohne hin nicht.
• usw., usw. >> Diese Liste kann sicherlich noch weiter ergänzt werden, und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit!


Wäre es für unsere Demokratie nicht besser wenn, wie in der Schweiz bzw. einigen US-Bundesstaaten, unsere Richter vom Volk direkt gewählt würden?


Christoph Mergler ( 04.01.2007 )