Das Grundgesetz ist, wie der SPD-Politiker Carlo Schmid bei seiner Verkündung betonte, nicht in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes, auch nicht seiner Volksvertreter verfaßt worden, sondern die Väter des Grundgesetzes hatten Vorgaben der Besatzungsmächte zu erfüllen. Dafür ist das Grundgesetz für die damalige Lage ganz gut geworden. Es enthält aber Ungenauigkeiten, die sich bei veränderten Verhältnissen ungünstig bis gefährlich für das deutsche Volk auswirken können. Zur Zeit der Verkündung des Grundgesetzes gab es nur wenige Bürger nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im deutschen Lebensraum. Artikel 3 GG sollte verhindern, daß – wie zur Zeit des Dritten Reiches – erneut die Aussortierung einer Personengruppe erfolgen konnte. Dadurch wurde nicht das Recht der Deutschen angetastet, in ihrem Lande – wie es das Recht jedes Volkes ist – die Lebensart zu bestimmen. Das Vorrecht der Deutschen in Deutschland wurde selbst noch 1986 von der Bevölkerung eingefordert. Sonst hätte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl nicht zu verkünden brauchen
Die Zahl der Asylanten steigt von Monat zu Monat . ... Ich bin nicht gewillt, diese Entwicklung tatenlos hinzunehmen. ... Die Sorgen der Bevölkerung müssen ernstgenommen werden, denn die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland und darf es auch nicht werden.
In einem Einwanderungsland gibt es keine volkliche Identität, also kann hier der Artikel 3 GG angewandt werden. Sonst gibt es immer ein Vorrecht der „Einheimischen“.
Hätten wir volksbewußte Politiker gehabt und nicht nur internationalistische, die Beruhigungspillen ans Volk verteilten, wenn es sich um eine Fehlentwicklung Sorgen machte, dann wäre das Grundgesetz im dargelegten Sinne präzisiert worden. Aber man wollte ja „Deutschland abschaffen“ wie Dr. Thilo Sarrazin warnend bemerkte. Und nun stehen wir vor der Ungeheuerlichkeit, daß linke Regierungskreise den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes in ausländerbegünstigender Weise aushebeln wollen bzw. schon ausgehebelt haben!
So heißt es:
Die rot-rote Regierung in Berlin plant ein „Integrations- und Partizipationsgesetz“, das Migranten bei der Einstellung im öffentlichen Dienst bevorzugen soll. Auf diese Weise will Berlin seine „Rolle als Schrittmacher in der Integrationspolitik unterstreichen“. Rechtliche Hürden will die Stadt umgehen. Das ist eine milde Ausdrucksweise für Rechtsbruch, denn wer eine Bestimmung „umgehen“ will, der versucht zumindest gegen den Geist eines Gesetzes zu verstoßen!
Der Berliner Senat bereitet ein Gesetz vor, das Migranten bei der Einstellung im öffentlichen Dienst und bei der Vergabe von Aufträgen gegenüber anderen Bewerbern und Anbietern bessere Chancen sichern soll.
Ein Gesetz soll Migranten in Berlin bei Bewerbungen und bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugen
Entsprechende Regelungen will die rot-rote Koalition ... bis zum Ende dieses Jahres erarbeiten und will, daß das Gesetz bis März 2011 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Nach der „taz“, 03.01.11 ist das Gesetz am 01.01.11 in Kraft getreten. Aber in dem Bericht darüber wird nicht von Bevorzugung gesprochen, sondern nur angemahnt, daß die Parteien ihr Gesetz auch umsetzen, d.h. viele „Migranten“ als Kandidaten für entscheidende Ämter zur Verfügung stellen.
Die Regierenden hatten ja selbst schon erkannt, daß sich ihre Wunschvorstellungen nicht alle verwirklichen lassen, aber sie suchen nach bedenklichen Auswegen. Denn, weil es rechtlich nicht möglich sei, die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Behörden und öffentlichen Betrieben durch Quoten zu regeln, will der Senat die Anforderungsprofile für zu besetzende Stellen neu formulieren.
Wenn noch nicht einmal eine Quotenregelung – Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung – zulässig ist, wodurch jedenfalls noch den Schein einer Gleichbehandlung von Deutschen und Ausländern gewahrt würde, dann will man trotzdem eine Bevorzugung durchsetzen und ändert dazu die Anforderungsprofile. Und in welcher Weise soll das geschehen?
So sollen häufiger als bisher „Sprachkenntnisse“, „Mehrsprachigkeit“ oder „interkulturelle Kompetenz“ verlangt werden. Mangelnde Sprachkenntnis im Deutschen wurde doch bisher als bedauerliche Hürde für die Eingliederung von Fremden beklagt. Wie will man mit der Änderung der Anforderungsprofile Fremde begünstigen? Nun, es gibt aber noch die beiden anderen Punkte: „Mehrsprachigkeit“ und „interkulturelle Kompetenz“ Und da besteht ein weiter Auslegungsspielraum. Ein schlecht deutschsprechender Türke ist „mehrsprachig“ und ihm kann größere „interkulturelle Kompetenz“ zugesprochen werden. So wird der Vorteil türkischer Polizisten in Deutschland damit begründet, daß sie ihre Landsleute besser verstehen, und zwar in doppelter Hinsicht: Einmal rein von der Sprache her, aber auch aufgrund der kulturellen Eigenart. Das letztere preist man dann als „interkulturelle Kompetenz“ an! Daß solche Polizisten uns Deutsche schlechter verstehen, und im Zweifelsfalle für ihren Landsmann Stellung nehmen, wird dabei nicht beachtet. Das ist ja auch nicht nötig, denn es handelt sich ja „nur um Deutsche im eigenen Land.“
Aber der Verstoß gegen Artikel 3 GG, der eine Bevorzugung oder Benachteiligung in verschiedenster Hinsicht für grundgesetzwidrig erklärt, kommt noch deutlicher zum Ausdruck
Im Vergaberecht will der Senat prüfen, ob von Migranten geführte Firmen gegenüber anderen bevorzugt werden können.
Vorbild ist die bereits praktizierte Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben: Bisher dürfen in Berlin solche Firmen eher Aufträge erhalten, die Jugendliche ausbilden
Hier werden zwei dinge durcheinander geworfen. Das genannte Vorbild betrifft ein Staatsanliegen, nämlich die Ausbildung der Jugend – nicht nur der ausländischen Jugendlichen – und dafür kann der Staat Anreize bieten. Aber im ersten Satz wird klar die Bevorzugung einer durch ihre Herkunft gekennzeichnete Gruppe angestrebt.
Weiterhin soll das Integrationsgesetz Artikel enthalten, die die Teilhabe und Aktivierung der Einwanderer in der Stadt stärken. Die „Teilhabe“ der Einwanderer hat gerade in Berlin – aber nicht nur dort – vielfach den Charakter einer Machtübernahme angenommen. Selbst in der Württembergischen Kleinstadt Öhringen verkünden türkische Gangs bereits: Des Nachts gehört die Straße uns! Und was will man noch weiter Aktivieren? Die nicht mehr zu verheimlichende ausländische Jugendkriminalität?! Das sind Gedanken, die sich Deutsche machen oder jedenfalls machen sollten.
Aber eine Ministerin mit Migrationshintergrund denkt und fühlt natürlich anders.
Aygül Özkan bekleidet seit einem Jahr das Amt der niedersächsischen Sozialministerin.
Diese Ministerin wurde vom CDU-Mitglied Christian Wulff auf diesen Posten gesetzt. Dafür durfte er dann wohl Bundespräsident werden. Dadurch hat die CDU ihren letzten Rückhalt bei deutschdenkenden Menschen verloren, und es ist kein Wunder, wenn die Partei gegenüber dem rot-grün-roten Block in der Bedeutungslosigkeit versinkt, wie das gerade in Bremen geschehen ist! Aber die ehemalige FDJ-Führerin und jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 16.05.2005, kurz vor ihrem Amtsantritt als Bundeskanzlerin die merkwürdigen Worte gesprochen: Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit." In einer linken Diktatur wird ein solcher Rechtsanspruch nicht anerkannt. Zielt das volksfremde Verhalten der Bundeskanzlerin aus nostalgischen Anwandlungen darauf hin, diese Entwicklung zu fördern? Wenn nicht, sollte sie den Linken z.B. mit der Atompolitik nicht solche Vorlagen geben!
Nach den Berliner Plänen geht die Ausländerseligkeit geht so weit, daß man bisher gültige Bestattungsregeln aufgehoben werden soll:
So soll unter anderem der Zwang, Verstorbene in einem Sarg zu bestatten, mit Rücksicht auf die Gebräuche der muslimischen Gemeinschaft entfallen. Zudem wird geprüft, ob Verstorbene – wie bei den Muslimen üblich – schon innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden dürften. Wenn bisher eine längere Frist vorgeschrieben war, hatte das sicher einen Grund. Die schnelle Beseitigung des im pakistanischen Abbottabad ermordeten angeblichen „bin Laden“ könnte zu dem Grund führen. Man will eine vorschnelle Beseitigung, damit ein Verbrechen leichter vertuscht werden kann. Und ein schnelles Beseitigen einer Leiche ist bei einer ausufernden Kriminalität wirklich nicht angebracht!
Auch eine „Sprachanpassung“ an das Empfinden der Fremden wird erwogen:
Außerdem wird der Begriff der „kirchlichen Feiertage“ aus den Gesetzestexten gestrichen und ersetzt durch den Passus „religiöse Feiertage“, die von christlichen Kirchen, den muslimischen Glaubensgemeinschaften, der jüdischen Gemeinde und anderen Religionsgemeinschaften begangen werden.
Nachdem zunächst nur die Pläne gelobt und rechtliche Bedenken verdrängt wurden, hört man plötzlich auch kritische Töne von hohen Parteifunktionären:
Die von Ehrhart Körting (SPD) geführte Innenverwaltung macht immer wieder rechtliche Bedenken gegen Quoten geltend. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist dagegen, bestimmte Migranten-Anteile in öffentlichen Einrichtungen vorzuschreiben.
Die Behördenchefs kennen die praktischen Probleme, die sich aus einer expliziten Förderung ergeben. Allein schon die Definition von „Migrant“ bereitet Probleme und so tun sich die Berliner Senatsverwaltungen auch schwer, die einzelnen Artikel für das geplante Integrationsgesetz zu formulieren. Das Wort Migrant bedeutet Wanderer und soll vertuschen, daß es sich um „Immigranten“, also Einwanderer handelt. Das erklärt aber noch nicht, daß die Herren Planer Schwierigkeiten mit der Definition haben. Da ganz offensichtlich die Bevorzugung außereuropäischer Einwanderer im Vordergrund steht, muß man den Begriff „Migranten“ so fassen, daß nicht etwa Norweger, Schweden oder Engländer in den Genuß von Vergünstigungen kommen, denn die würden ja das germanische Element in Deutschland stärken. Weshalb sonst die Begriffsbestimmung Schwierigkeiten machen sollte, ist nicht zu erkennen.
Immerhin sind die Planer überzeugt: Einige praktische Erleichterungen werden kommen: So will auch der Innensenator, daß sich Muslime in Berlin künftig ohne Sarg bestatten lassen dürfen. Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner kündigt an, im Hochschulgesetz eine Regelung zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse aufzunehmen.
Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist kein Fall für politische Wunschvorstellungen, sondern es muß gesichert sein, daß die Qualifikation vorhanden ist, die ein deutscher Hochschulabschluß gewährleistet. Bei dem längst wieder aufgegebenen „Green Card-Unternehmen hat sich schnell gezeigt, daß die Anforderungen nicht erfüllt wurden. Und so hatte die Bundesrepublik schnell ausländische Arbeitslose und inzwischen wohl Hartz-IV-Empfänger.
Auf der Verwaltungsebene kann man natürlich ungestört weiterarbeiten. So heißt es: Weiterhin besteht Einigkeit in dem Ziel, die Interessenvertretung der Migranten auf Senats- und Bezirksebene festzuschreiben.
Daher bezeichnen Kritiker das Integrationsgesetz, mit dem die rot-rote Koalition im Wahljahr 2011 seine Meinungsführerschaft in der integrationspolitischen Debatte belegen will, vor allem für ein Schaufenstergesetz.
Das ist aber eine Verharmlosung der Zielsetzung. Gerade in der Grauzone, die bei „kosmetischen“ Regelungen entstehen, können viele Rechtsverstöße verdeckt werden. Auf andere Weise übt Badr Mohammed ein früherer Sozialdemokrat, der heute für die CDU arbeitet und im Präsidium der Islamkonferenz sitzt, Kritik. Er sagt: All diese Regeln könne der Senat auch ohne eigenes Gesetz einführen. „Ich habe keine Erklärung, was das Gesetz soll.
Ein Gesetz verhüllt aber eher einen Grundgesetzverstoß und es kann bei einer anders ausgerichteten Regierung schwieriger wieder rückgängig gemacht werden. Zu berücksichtigen ist auch die Kumpanei zwischen den Parteien: die eine treibt etwas gegen den Volkswillen voran, die Opposition verspricht, die Maßnahmen nicht durchzuführen. Wenn sie dadurch die Wahl gewinnt, wirbt sie um Verständnis, daß nun alles bereits so weit fortgeschritten ist, daß man es nicht mehr rückgängig machen kann. Ist also erst einmal ein Gesetz geschaffen, dann wird es leicht als unabänderlich hingestellt.
Dann wird auch bezweifelt ..., ob sich ein so komplexer Vorgang wie Integration durch Gesetze regeln lasse. Das ist endlich einmal ein richtiger Denkansatz. Man kann nicht durch Gesetze regeln, was mit dem Innersten des Menschen, nämlich seiner Eigenart zu tun hat. Integration führt zu Entwurzelung! Aber wenn man einem Volk wie dem deutschen einen „Antirasse-Komplex“ eingepflanzt hat und auch die ausländischen Volksgruppen durch materielle Verlockungen den Wert ihrer Eigenart nicht mehr sicher fühlen, ist eine Entwurzelung leicht möglich. Die geistig-seelische Fehlbeeinflussung wirkt dabei noch stärker als die Verführung durch Wohlstand. Daher sind die Ausländer doch noch volksbewußter als die Mehrheit der Deutschen.
Zum Schluß kommt Oberbürgermeister Wowereit zu einer traurigen Lagebeurteilung: Der Aufstiegswillen ist verschüttet, bei ausländischen und deutschen Familien. ... Dieser müsse wieder geweckt werden.
Wer hat den Aufstiegswillen denn verschüttet? Das waren doch die linkslastigen 68er, die mit der Behauptung „Lernforderungen seien die Versklavungsmittel der Kapitalisten“ den Leistungswillen gerade zu einer Unart erklärten.
Die ideologischen Fehlvorstellungen sind schon verhängnisvoll, aber der Hauptpunkt dieser Betrachtung ist die Bereitschaft, die Grundgesetzbestimmungen über die Gleichbehandlung aller Menschen zu Gunsten der Fremden zu mißachten. Solche Bestrebungen müssen auch nach einem Jahr angeprangert werden!