B E R U F S V E R B O T E   S I N D   I N   D E R   B R D   W I E D E R   I M   K O M M E N 


12.8.2010. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt versucht, einem Schornsteinfeger im Burgenlandkreis die Kehrgenehmigung zu entziehen, weil er als Parteiloser für die NPD im Kreistag sitzt. Nachdem das Landesverwaltungsamt Halle dem Mann schon im April 2008 auf Initiative des Wirtschaftsministeriums den Kehrbezirk entzogen hatte, mußte es 2010 nach einem Gerichtsbeschluß die Sache wieder rückgängig machen und versucht sich nun erneut am Entzug der Genehmigung. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Haselhoff erklärte, er würde sich „bedroht fühlen“, wenn er einen Schornsteinfeger mit NPD-Mandat ins Haus lassen müßte. Dies erinnert an den sogenannten „Radikalenerlaß“, nachdem es in der BRD z.B. Kommunisten zeitweilig verboten war, im Staatsdienst zu arbeiten. Also gibt es doch nicht für alle die gleichen demokratischen Rechte?
Doch warum ist die NPD dann als Partei noch zugelassen, wenn sie so gefährlich ist? Als man im Adenauerstaat die KPD verbot, gab es ja auch keine Probleme. Die NPD könne man nicht verbieten, da dann die Namen der Informanten und V-Männer bekannt würden, heißt es als Begründung in der Presse. Vielleicht würde aber dann auch herauskommen, daß ausgerechnet die größten Nazis in der Partei vom Verfassungsschutz bezahlt werden?
Der Fußballverein im Heimatort des besagten Schonsteinfegers hat ihm auf Druck von Land und Medien nun den Job als Fußballtrainer gekündigt. Ohne das fragwürdige Weltbild der NPD jetzt politisch werten zu wollen, muß man feststellen, daß hier ein Bürger, der sein demokratisch verbrieftes Recht zur politischen Betätigung wahrnimmt, gesellschaftlich durch den Staat geächtet wird – ein klarer Verfassungsbruch!

Janine Großman