Die Schweizer Demokratie - ein Beispiel für Deutschland?

Leipzig, 3. Oktober 2007, Allianz Demokratischer Parteien

Grüezi mitenand, geschätzte freie Bürger aus Deutschland

Vielen Dank für die Einladung hierher zu Ihrem Kongress in Leipzig, an dem Sie das so wichtige Thema der Direkten Demokratie diskutieren wollen. Es freut mich, wenn ich als Präsident des Vereins für Direkte Demokratie und Selbstversorgung dazu einen Beitrag leisten kann. Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundlagen der direkten Demokratie im In- und Ausland so bekannt zu machen, dass jeder Mensch überlegen kann, ob man auch heute frei und selbstbestimmt leben kann und will oder sich als korporierter eingebundener Mensch in zentralistischen Gebilden einfügen muss, dabei mit ein wenig Brot und Spiel versorgt wird und weiterhin regelmässige Kriege in Kauf zu nehmen hat.

Die mir gestellte Frage, ob die Schweizer Demokratie ein Beispiel für Deutschland sein kann, werde ich Ihnen nicht direkt mit ja oder nein beantworten. Denn zur Direkten Demokratie gehört, dass die Bürger sich selbst regieren, also ihre Form der Selbstorganisation auch selbst wählen. Ich stelle Ihnen jedoch gerne das Wesen der Direkten Demokratie vor, das unserer Ansicht nach der Natur des freien, eigenständigen und mündigen Bürgers entspricht, der sozial ausgerichtet ist und sich deshalb freiwillig mit anderen assoziiert, um das Leben zum Wohl aller besser bewältigen zu können.

Was meinen wir eigentlich, wenn wir von Demokratie reden?

Für uns bedeutet Demokratie nicht Volksherrschaft, sondern ein Zusammenleben ohne Herrschaft. Das heisst, es handelt sich um die Selbstbestimmung des Volkes, nicht einfach eine Mitbestimmung in einzelnen Bereichen am Tisch der Herrschenden. Wir sprechen auch von der Volkssouveränität im Gegensatz zur Fürstensouveränität. In der Demokratie bestimmt die Gesamtheit der Bürger, was bei uns der Souverän genannt wird, über alle notwendigen Entscheidungen. Damit der Gedanke noch deutlicher wird, dass wir als Bürger unser Leben selbst bestimmen, reden wir von Direkter Demokratie.  

Abstimmungen

Mit Direkter Demokratie verbindet man häufig das Volksrecht, über einzelne Fragen abstimmen zu können, das heisst, letztgültig zu entscheiden. Dieses Recht haben Sie in Deutschland ja in den letzten Jahren in allen Bundesländern und in den Gemeinden ebenfalls erreicht, allerdings zum Teil mit hohen Hürden. In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit Abstimmungen den Volkswillen auf Gemeindeebene, auf Kantons- oder Bundesebene zu erfahren und zur Geltung zu bringen.Zum einen muss obligatorisch vom Volk abgestimmt werden, wenn das Bundesparlament die Verfassung ändern will, wenn es die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verändern will  oder einem supranationalen Gebilde beitreten will. Man muss dafür keine Unterschriften sammeln. Es nennt sich obligatorisches Referendum. Auf Länder- und Gemeindeebene muss es ohne Unterschriftensammlung meistens eine Abstimmung geben, wenn das Parlament neue Ausgaben ab einer bestimmten Höhe durchsetzen will. Zum Beispiel müsste beim Bau einer U-Bahn wie hier in Leipzig das Volk befragt werden. In der Diskussion vor der Abstimmung hätten sicherlich viele alte Leipziger oder auch einige nicht befragte Experten dargelegt, dass es Schwierigkeiten mit dem Grundwasser geben würde. So war es zum Beispiel auch in Zürich vor 30 Jahren, als das Volk gegen den Rat aller Experten, der Regierung und dem Parlament die U-Bahn ablehnte. Heute pilgern die Verkehrsexperten nach Zürich, um dessen so dichtes Netz an Strassenbahnen und Bussen und seinen relativ billigen Fahrpreisen anzuschauen. Das Volk bestimmt auch, ob zum Beispiel eine Brücke, Strasse, Schule oder Turnhalle gebaut wird oder auch grosse Bauvorhaben der Stadt. Es bestimmt auch, wie stark sich die Steuern erhöhen und es wird von den Vertretern des Volkes auch gesagt, wie sich die Steuern erhöhen, wenn ein bestimmtes Projekt gebaut wird. Zusätzlich können grundsätzlich gegen jeden Beschluss des Parlamentes, also der gewählten Vertreter, Unterschriften gesammelt werden. Das nennt sich fakultatives Referendum. Dafür braucht es je nach Kanton und Gemeinde 0,5 bis 6 % der Stimmberechtigten. Zum Beispiel will der Club of Rome nach Zürich umziehen und forderte dafür jährlich 300 000 Franken von der Stadt. Er musste zu seiner Überraschung erfahren, dass dafür nicht einfach die Regierung und das Parlament gewonnen werden muss, sondern das Volk, von dem ein Teil Unterschriften dagegen sammelt. Auf Bundesebene braucht es 1,1% aller Stimmerechtigten, also 50 000 Unterschriften, innerhalb von 6 Monaten, um gegen ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz eine Abstimmung zu veranlassen. Kommt die Unterschriftenzahl zusammen, muss eine Abstimmung innerhalb der nächsten Monate von der Verwaltung anberaumt werden, deren Ergebnis verbindlich ist und an das sich das Parlament und die Verwaltung zu halten haben. Es kommt keiner auf die Idee, dass mit diesem Recht das Parlament abgewertet wird, denn es ist für jeden klar, dass das Volk der Souverän ist und deshalb in umstrittenen Fragen abschliessend zu bestimmen hat.

 

  • Sind die bisher beschriebenen Instrumente ein Mittel des Souveräns, der Gesamtheit der Bürger, das Parlament zu korrigieren, so können mit einer sogenannten Volksinitiative ganz neue Gesetze in den Kantonen geschrieben oder Verfassungsartikel neu eingeführt werden. Dafür braucht es Unterschriften von 1 bis 6% der stimmberechtigten Bevölkerung. Auf Bundesebene sind 2,2% der Stimmberechtigten nötig, also 100 000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. Zum Beispiel wurde so eine Abstimmung über den Bau von Atomkraftwerken, über die Abschaffung der Armee, über die 40-Stundenwoche, über die Gentechnik, über die Trennung von Kirche und Staat, über den Asylmissbrauch oder über die Einschränkung der Propaganda von der Verwaltung vor Abstimmungen ermöglicht.

Volksinitiativen werden selten vom Volk angenommen: seit 1848 von 244 nur 13. Sie bewirken aber eine breite Diskussion, eine Meinungsbildung, was für die Bürger von grösster Wichtigkeit ist. Die Argumente müssen geprüft werden und können so auch im folgenden von jedem bewusster durchdacht werden. Häufig führen Volksinitiativen zu einer Bewusstseinsbildung und oft auch zu Gesetzentwürfen, die sich aus der allgemeinen Diskussion ergeben haben.

Man sagt, in der Schweiz würden mit diesen Volksrechten die politischen Entscheidungen verzögert. Wir sind nicht dieser Ansicht, Wir denken, dass es gerade die genaue Auseinandersetzung von allen braucht, damit die Bürger wissen, diese Gesetze sind meine Gesetze, sie sind nicht von einer Obrigkeit bestimmt, sondern selbst gesetzt. Zumindest kann man wissen, welche Argumente für ein Gesetz gesprochen haben. Im weiteren ist es üblich, dass die Argumente der Unterlegenen so weit wie möglich in der weiteren Tätigkeit einfliessen, weil es keinen Sinn macht, die Unterlegenen, vor allem wenn es knapp ausging, einfach zu übergehen. Das ist nicht nur eine Frage der Ethik, sondern auch der Vernunft: Denn man schreckt die Unterlegenen von der weiteren Mitarbeit im Staatswesen ab, wenn sie einfach übergangen werden.

Wir können hier auch sehen, dass das Volk selbst die Opposition gegen falsche Entscheide des Parlaments ist. Wir brauchen deshalb in diesem Sinn keine parlamentarische Opposition, die sich gegen eine Regierung stellt, die dann Fensterreden produzieren, welche die Zeitungen und die Radios füllen. Stattdessen kann dann Sachpolitik  im Vordergrund stehen. Die Schweiz hat deshalb fast durchgehend eine Regierung, in der alle grossen Parteien vertreten sind. So stellen die einzelnen Parteien bei den Wahlen gar nicht mehr Kandidaten für die Regierung auf als ungefähr ihrem Wähleranteil entsprechen, denn der Anspruch der anderen auf Mitregierung aller wird normalerweise respektiert. Man nennt das eine Konkordanzregierung.

Das Wesen der Direkten Demokratie

Wie Sie aus diesen kurzen Ausführungen schon ersehen, sind die beschriebenen Volksrechte sehr umfangreich. Nicht nur, weil die Bürger ihre Souveränität jederzeit direkt ausüben können, sondern weil die Parlamentarier und die Verwaltung gezwungen werden, auf den Volkswillen zu achten, wenn sie das nicht von sich aus anstreben. Sie können jederzeit von den Bürgern gestoppt werden, weshalb die Parlamentarier freiwillig oder gezwungenermassen immer wieder darüber nachdenken und sprechen müssen, ob gegen ihre Gesetze irgendeine Gruppe oder mehrere sogenannt referendumsfähige Unterschriften sammeln könnten. Auf diese Weise gelangen die  Parlamentarier und der Verwaltungsdirektoren mit Machtgelüsten zur Einsicht, dass der Souverän stärker ist als ihre Machtansprüche.

 

Staatskunst der freien Bürger

Wenn wir jedoch die Direkte Demokratie verstehen wollen, müssen wir sehen, dass diese Volksrechte nur eine der sichtbaren Früchte der Direkten Demokratie sind, die alleine mit den Möglichkeiten zur Abstimmung längst nicht erfasst sind.Die direkte Demokratie beruht auf einem besonderen gelebten Menschenbild und ist ohne dieses nicht zu verstehen. Ein Menschenbild, das ständig  erneuert und praktiziert werden muss, damit es erhalten bleibt. Es muss sich also in der Gestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens wiederfinden, einer eigentlichen staatsbürgerlichen Kultur, die man als Staatskunst der freien Bürger bezeichnen könnte. 

Das Menschenbild der Direkten Demokratie
Zu diesem Menschenbild gehören 4 Begriffe aus der Aufklärung und dem Naturrecht, die wir auch im Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte finden, die auf spezielle Art und Weise umgesetzt werden 1. Die angeborene Freiheit des Menschen, 2. die angeborene Fähigkeit zur Vernunft aller Menschen, 3. Kooperation als Teil der sozialen Natur des Menschen und 4. die Gleichheit der Menschen nicht nur vor dem Gesetz, sondern bei der Möglichkeit, das Gemeinwesen selbst zu bestimmen.

 

1. Die Freiheit
Der freiheitsliebende Friedrich Schiller - der ja auch eine Zeitlang in Leipzig geschrieben hat - hat dies in seiner Schrift „Wilhelm Tell“ so formuliert: "Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei und würd`er in Ketten geboren". Er meinte damit, dass die Freiheit dem Menschen nicht gegeben werden muss oder kann. Der Untertan muss nicht darauf warten, dass er die Freiheit erhält, sondern er nimmt sein angeborenes Recht von sich aus wahr, indem er aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit heraustritt, wie es schon Kant formuliert hat. Wir können als Bürger nicht darauf warten, dass uns andere die eigene Freiheit schenken, weil wir von gnädigen Herren regiert werden. Wir müssen sie selbst in eigener Verantwortung leben.

Wenn jeder frei ist, sich als freier Bürger versteht und die gleichen Rechte lebt und leben kann, meinen wir, dass die besten Lösungen für das Allgemeinwohl gefunden werden.  Diese Voraussetzungen entsprechen der Natur des Menschen und deshalb übernimmt jeder gerne Verantwortung für sich und andere. Da wir alle als Menschen frei geboren sind, gibt es keine menschliche Instanz, die uns etwas vorschreiben kann. Wir geben unsere Selbstbestimmung nur insofern ab, als wir als soziale Wesen mit anderen zusammen ein Gemeinwesen zum Wohl aller zu bilden bestrebt sind. Dieses Gemeinwesen kann also nur von allen getragen sein, wenn jeder die Regeln selbst mitbestimmt, also es sich um die eigenen Regeln handelt oder zumindest um Regeln, deren Zustandekommen von jedem nachvollzogen werden kann. Das Bewusstsein muss da sein, dass sie veränderbar und nicht sakrosankt sind. Diese Freiheit kann sich in einer Art von Gemeinwesen am besten verwirklichen, das nicht zentral, aber kleinräumig gestaltet ist. Die Verantwortung für verschiedene Aufgaben soll deshalb auf vielen Schultern verteilt werden. Die konstruktive Beteiligung von vielen belebt das Gemeinwesen und eine gemeinwohlorientierte Kultur. Sie verhilft auch dem einzelnen dazu, dass er seine Persönlichkeit zur Geltung bringen kann und ergibt viel öfter das Erlebnis, dass die eigenen Bedürfnisse von anderen berücksichtigt werden. Wie wir aus Untersuchungen erfahren haben, leben Menschen in direktdemokratischen Gemeinwesen deshalb auch glücklicher. Der einzelne kann sich am besten einbringen, wenn er die Zusammenhänge erfassen kann. Die Schweiz besteht deshalb vor allem aus kleinen Gemeinden. Diese Gemeinden haben eine hohe Autonomie. Zum Beispiel bestimmen sie selbst die Höhe der Steuern. Sie sammeln einen grossen Teil der Steuern ein, der andere Teil geht an die Kantone und wird an den Bund weitergegeben. Die Gemeinden bestimmen, ob jemand eingebürgert wird, weil man dort erkennen kann, ob jemand sich am Zusammenleben beteiligen will. Die Gemeinden stellen die Lehrer an, denen man die eigenen Kinder anvertraut. Die Gemeinden beschliessen über den Bau von Schulen, Turnhallen, Altersheim, Kindergarten und Gemeindestrassen und die Anzahl Gemeindeangestellter sowie über den gesamten Finanzplan und damit auch über die Höhe der Steuern. Beschliessen bedeutet, dass üblicherweise an einer Gemeindeversammlung von allen Bürgern über all diese Fragen offen gesprochen und abgestimmt wird. Die Bürger befassen sich mit ihren eigenen Angelegenheiten und beschliessen auch abschliessend. Diese Gemeindeversammlungen gibt es in den meisten der 2700 Schweizer Gemeinden, sogar bis hin zu 20 000 Einwohnern. In solch einem Fall ersetzen die Gemeindeversammlungen sogar das Parlament, respektive den Gemeinderat. Die Exekutivmitglieder werden jeweils für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gewählt.
Der Respekt vor der Freiheit des Bürgers beinhaltet auch, dass der Ober- oder Unterbürgermeister, der Verwaltungsangestellte, der Lehrer und Rektor, der Regierungs- und Bundesrat sich als Angestellte des Bürgers ansehen - oder sie müssen sich gezwungenermassen so sehen. Es ist eine schwere Beleidigung, wenn sich diese nicht den Fragen der Bürger stellen oder sich über einen Bürger lächerlich machen, wie es in den meisten obrigkeitlichen Staaten üblich ist.

So ist es üblich, dass angestrebte Gesetze schon von Anfang an den Bürgern vorgelegt werden, damit sie sich dazu vernehmen lassen. Man nennt das eine Vernehmlassung, die mehrere Monate dauert. Zu dieser Freiheit gehört auch, dass der Bürger nicht manipuliert werden darf und die Meinungsfreiheit gewährleistet ist. Es darf keine Stimmung auftreten, in der bestimmte Meinungen nicht ausgesprochen werden dürfen, weil deren Äusserung für irgendwelche Auserwählte zu gefährlich oder zu falsch ist. Das angemessene Argument zeigt sich im sachlichen Gespräch durch die freie Darlegung verschiedener Meinungen. Wir glauben, dass dadurch auch jeder dazu erzogen wird, sich prägnant und sachlich auszudrücken, die Argumente abzuwägen, die vorgebracht werden. So kann ein Sachverhalt viel besser von allen Seiten betrachtet werden, als wenn ausschliesslich Parlamentarier über die verschiedensten Angelegenheiten abstimmen. Schon die Anzahl Sachfragen führt dazu, dass sie sich überhaupt nie mit allem befassen können und deshalb so abstimmen, wie es ihnen ein Parteikollege sagt, der sich damit befasst hat - oder aber entsprechend beeinflusst worden ist. Die Parlamentarier in Deutschland zum Beispiel müssen sich auch bei einer ehrlichen Haltung um ihre Politikerkarriere kümmern. Und da es so wenige Parlamentarier gibt, sind diese viel leichter zu manipulieren als die Gesamtheit der Bürger. Das sage ich zum Argument der Obrigkeitshörigen, dass das Volk so leicht beeinflusst werden könnte und man ihm deshalb nicht zutrauen könnte, über schwierige Sachverhalte abzustimmen. Dazu kommt, dass Parlamentarier normalerweise den vorgegebenen oder tatsächlichen Zwängen der  Partei dienen müssen, denen von den Politberatern eingehämmert wird, eine Partei müsse ein klares Profil haben, das auf Kosten der Meinung der einzelnen Parlamentariern geht. In der Schweiz gibt es im übrigen keine Berufsparlamentarier, auch nicht auf Bundesebene – obwohl dieses Prinzip seit einiger Zeit durch zu hohe Entschädigungen aufgelöst wird. Alle arbeiten nach dem Freiwilligenprinzip – dem sogenannten Milizprinizp - natürlich mit Sitzungsgeldern und üben weiterhin ihren Beruf aus. Die Parlamentarier auf Bundesebene tagen 4 Mal 3 Wochen im Jahr. Deshalb gibt es wenige Politiker, die länger als 4 bis 8 Jahre ihren Beruf vernachlässigen können und im Parlament bleiben. Sie machen eher von sich aus anderen Platz. Auf diese Art und Weise können die Politiker viel weniger eine eigene Kaste bilden. Sie sind immer auch darauf ausgerichtet, wieder in ihrem Beruf weiterarbeiten zu können und behalten den ernsthaften Kontakt zu ihren Mitbürgern.

2. Die angeborene Fähigkeit zur Vernunft
In der Direkten Demokratie sehen wir jeden Menschen als befähigt an, sich zu allen Fragen eine Meinung zu bilden. So finden wir, dass die Gesamtheit der Bürger besser in der Lage ist, Sachfragen zu beurteilen, weil jeder aus seinem Hintergrund heraus die Wirkungen einer Regelung überlegt oder zumindest überlegen kann. In allen Berufsschulen werden in der Schweiz deshalb die Schüler auch dazu angeleitet, Finanzpläne zu beurteilen, Gesetzestexte und die Verfassung zu lesen, so dass sie in der Lage und mutig genug sind, mitzudenken, mitzureden und vor allem mitzuentscheiden. Jeder befasst sich umso mehr damit, wenn man weiss und auch zu Hause erlebt, dass man dieses Wissen auch anwenden kann, ja sogar anwenden soll. So muss ein Architekt eben an einer Gemeindeversammlung seine Vorstellungen zum Beispiel einer Turnhalle darlegen und die Bürger überzeugen, dass er sich etwas Praktizierbares und Realisierbares hat einfallen lassen. Er wird von allen beurteilt, ob es ihm gelungen ist. Die Bürger bekommen im übrigen die Unterlagen dafür zugeschickt und beklagen sich auch, wenn wichtige Papiere fehlen sollten.
In der Direkten Demokratie setzen wir also nicht auf den richtigen Führer, den richtigen Parteichef, der alles zum Besseren wenden kann und zum Hoffnungsträger hochstilisiert wird. Das sehen wir als baren Unsinn an, denn ein Einzelner kann sowieso gar nicht so viel, sogar wenn er guten Willens ist. Wir wundern uns ein bisschen - und entschuldigen Sie, wenn ich das etwas pointiert sage - dass ein Kanzler in Deutschland alles bestimmen kann oder wenigstens so tut und für 4 Jahre wie ein Monarch oder eine Monarchin auftritt. Und es gibt wenige, die nicht anfällig sind für die Verführungen von Machtmöglichkeiten. Besser ist, der einzelne bleibt bescheiden genug, weil er weiss, wie schwer es ist, Verantwortung in richtiger Art und Weise zu tragen. Wir setzen stattdessen radikal auf die Kompetenzen und die Vernunft aller Bürger, die Entfaltung des Verantwortungsgefühls aller und auf die weitestgehende Verteilung der Entscheidungsmöglichkeiten. In den meisten Gemeinden gibt es deshalb zum Beispiel auch eine eigene gewählte Behörde, die sich um die Schule kümmert, weil die Schule für das Gemeinwesen besonders wichtig ist. Viele Aufgaben werden weiterhin von Vereinigungen, Kooperationen und Organisationen übernommen, so dass das Staatswesen völlig vernunftslos von oben nach unten durchstrukturiert ist. Mit einem einzigen Entscheid oder Federstrich kann gar niemand etwas durchsetzen. Es muss besprochen sein und viele müssen sich mit einer Frage befassen. Von autoritären Strukturen, die heute als effiziente Strukturen getarnt werden, halten wir gar nichts. Weil sie den freien Bürger ausschalten, sind sie auch gegen die Vernunft gerichtet.

 

3. Kooperation
Damit sind wir schon beim 3. Punkt, der Fähigkeit zur Kooperation. Wir gehen davon aus, dass der Mensch gerne zusammenarbeitet, wenn sie nicht verbogen werden. Deshalb setzen wir in der Direkten Demokratie darauf, dass die Menschen die Aufgaben auch freiwillig wahrnehmen., Das ist nicht nur billiger, weil es weniger kostet. Wir glauben auch, dass es besser durchdacht ist, weil viel mehr Menschen beteiligt sind.
Wir glauben, dass es keine Chefs braucht, die alles bestimmen. Im Gegenteil. Ich betone es noch einmal, weil es so wichtig ist. Wir lehnen Ministerpräsidenten oder Kanzler ab, weil dieses Konzept unvernünftig ist. Sie können zu viel alleine entscheiden. Die Regierung in der Schweiz im Bund und in den Kantonen hat keinen Chef, sondern meist 7 gleichgestellte Verantwortliche, die ihre eigenen Ressorts verwalten. Wir gehen davon aus, dass auch Politiker einen Konsens finden können und müssen. So sind die verschiedenen grossen Parteien normalerweise in der Regierung vertreten und ihre Vertreter übernehmen dort jeweils ein Ressort. Sie sind gezwungen, ans Ganze zu denken. Wenn einer Chef über das Ganze sein will, ist er für das Erreichen des Gemeinwohls normalerweise nicht geeignet. Man muss fähig sein, die eigenen Interessen zurückstellen zu können und auszuführen, was das Volk oder das Parlament beschlossen hat. Insofern ist auch der höchste Schweizer nicht der Regierungspräsident, sondern der Präsident des Parlaments. Minister gibt es in der Schweiz ebenfalls nicht, sie sind Departementsvorsteher. In vielen Kantonen gab es auch in Lehrerkollegen bis vor kurzem keinen Rektor. Die Lehrer verwalteten sich selbst. Deshalb ist es auch richtig, dass Parlamentarier oder Regierende zuerst in den Dörfern, in Vereinigungen oder Einrichtungen in der Tat bewiesen haben, dass sie in der Lage sind, fürs Ganze zu denken und mit anderen zusammenarbeiten zu können und nicht einfach gute Parteigänger waren. Auch dafür braucht es kleinräumige Strukturen, in denen eine oder einer beweisen muss, dass er tatkräftig und gemeinwohtauglich ist.

 

Wir sehen, in der Direkten Demokratie gehen wir von einem Menschenbild aus, das wir immer wieder bestätigt sehen, dass nämlich der einzelne nicht einfach seinen Interessen folgt, sondern in der Lage ist, sich für das Gemeinwohl zu interessieren und sich dafür einzusetzen. Wir denken sogar, dass der einzelne glücklicher ist, je mehr das der Fall ist. Wir stellen aber auch fest, dass dann eine Minderheit nicht einfach übergangen wird. So gehört es sich, dass auch bei einer Abstimmung die Unterlegenen mit ihren Anliegen berücksichtigt werden.

Zur Idee der Kooperation gehört auch die Vorstellung, dass wir als Menschen Gemeinwesen errichten können, in denen wir als ganz verschiedene Menschen friedlich zusammenleben können und Konsens herstellen können. Dies braucht eine ständige Pflege dieses Gedankens im Zusammenleben.

4. Gleichheit
Gleichheit bedeutet, dass jeder seine Anliegen in gleicher Art und Weise einbringen kann. Dazu gehören viele Aspekte, die schon erwähnt sind. Gelebte Gleichheit wird am ehesten sichtbar in kleinräumigen Strukturen, in denen der einzelne im wahren Sinn des Wortes sich als vollwertiger Bürger erleben kann, indem er mit genau gleicher Stimme die gesamte Lebensorganisation mitbestimmt und mitgestaltet. So erlernt der einzelne auch leichter, in grösseren Zusammenhängen ebenfalls mitzudenken und mitzuleben.

Selbstverständlich gehört dazu auch, dass die sozialen Notlagen anderer in einer kleinen Gemeinde mitgedacht werden und Hilfe geleistet wird. Jeder weiss zum Beispiel, wie viele Sozialfälle es gibt, was das bedeutet, aber auch, was das kostet. Je mehr der einzelne Verantwortung fürs Ganze übernimmt, umso mehr schaut er auch auf die anderen. So überlegen sich in den Gemeinden viel, wie jemand Arbeit erhalten kann. Es wird komisch, wenn in einem Gemeinwesen der eine ein sehr hohes Einkommen hat und der andere kaum zu überleben weiss. Deshalb gibt es in der Schweiz auch eine grosse Empörung über die hohen Managerlöhne in den letzten Jahren und es gibt bereits eine Volksinitiative, um diese zu bekämpfen. Im übrigen ist es für die guten Schweiz klar, dass die Betriebe nicht eigentlich im Besitz der Aktionäre sind, denn sie sind von allen aufgebaut worden, die daran beteiligt sind. Auch hier hat sich eine Vorstellung entwickelt, dass das Wohl der Wirtschaft vom Zusammenwirken aller abhängt. Deshalb gibt es den Arbeitsfrieden, der bis vor kurzem auch beinhaltet hat, dass die Angestellten richtig behandelt und übertariflich bezahlt werden.

Zur Gleichheitsvorstellung gehört auch, dass man zusammen unterrichtet wird, egal aus welcher Schicht. Es ist deshalb kein Zufall, dass die Volksschule von Pestalozzi in der Schweiz entwickelt worden ist und in die Welt verbreitet wurde. Denn es ging darum, dass sich alle zusammen kennen und auch gemeinsam dazu verhelfen, die Dinge der Welt besser zu erfassen. Sich gegenseitig dabei zu helfen entspricht der Vorstellung, gemeinsam auch ein Gemeinwesen pflegen zu lernen und gegenseitigen Respekt zu haben. Wenn wir heute sehen, dass die Kinder hauptsächlich individualisiert unterrichtet werden, jeder und jede sich um sich selbst und seine Karriere kümmern soll, sogenannte Hochbegabte für eine Elitebildung ausgesondert werden, so widerspricht auch das der Pflege der Gleichheit. Dort soll die Grundlage für das gegenseitige Verständnis in einer Klassengemeinschaft entwickelt werden, die Fähigkeit zum Gespräch, zum Verständnis für den anderen, die Fähigkeit, anderen zu helfen, die noch nicht so weit sind.
Die gesamte Kultur des Füreinander-Schauens, des Aufeinander Eingehens, den anderen kennenzulernen mit Stärken und Schwächen und dabei friedlich zusammenarbeiten zu können, wird dadurch geschwächt. Und damit auch die Fähigkeit, ein gleichwertiges Gemeinwesen zu bilden. Es war eine bewusste Idee, dass in der Schule solche Fähigkeiten entwickelt werden müssen, damit eine Kultur des genossenschaftlichen Zusammenwirkens tragfähig bleibt.

Die Genossenschaft
Die genannten Prinzipien werden in der Schweiz im genossenschaftlichen Prinzip umgesetzt. Die Schweiz heisst ja auch Eid-Genossenschaft, also ein freiwilliger Zusammenschluss von Gleichen und Freien. Die Prinzipien der Genossenschaft sind die Selbstbestimmung in der Selbstorganisation, durch Selbsthilfe in Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Dies ergab sich aus der Geschichte der Schweiz, in der sich die Talschaften wie an vielen anderen Orten in Europa, selbst organisierten. In sehr vielen Bereichen kann ein Zusammenschluss in Genossenschaften anstehende Probleme sehr gut lösen. So vermieten zum Beispiel in Zürich die Baugenossenschaften 40% der Mietwohnungen, deren Mieten viel tiefer sind als auf dem freien Markt.

Im Gegensatz zu den heutigen Vorbildern der Aktiengesellschaft oder des Konzerns hat in der Genossenschaft jeder eine Stimme, unabhängig von seinem eingesetzten Kapital, was eine Schulung im Respekt vor der Würde und den Fähigkeiten jedes einzelnen hervorruft.

Der Rechtsstaat in der Direkten Demokratie
Im Gegensatz zu den Monarchien sind auch die Richter keine Instanz, die von der Obrigkeit eingesetzt werden kann. Die Richter müssen die eigenen Richter sein, genauso wie die Gesetze die eigenen Gesetze sein müssen und ebenso die Verwaltung die eigene sein muss. Ein Rechtsstaat ist deshalb nicht einfach eine über dem Volk stehende eigene Instanz, sondern dient den Bürgern als weitere Sicherheit neben ihren sonstigen Rechten gegen Ansprüche von machtgierigen Politikern, Verwaltungen, Juristen, Wirtschaftsbossen oder sonstigen. Dieser Rechtsstaat unterliegt aber ebenso dem Willen der Bürger. Wer sollte ihn sonst definieren? Deshalb existiert in der Schweiz auch kein Verfassungsgericht, das die Verfassung richtig auslegt. Es sind die Bürger selbst, die auch hier der Souverän sind.

Die Wirkungen der Selbstbestimmung
Wenn Menschen über sich selbst bestimmen können, denken sie für das allgemein Beste.
Es ist deshalb auch kein Zufall, dass in der Schweiz das Rote Kreuz entstanden ist, das dokumentiert, dass selbst in den Grauen des Krieges der einzelne Mensch nicht im Stich gelassen ist. So konnten die Genfer Konventionen entstehen, die die Kriegsparteien wenigstens darauf verpflichteten, gewisse Greueltaten zu unterlassen.

Wir gehen sogar so weit zu sagen, dass die Menschen überall, wenn sie gefragt sind und Möglichkeiten finden, mitzuhelfen, auch mehr Kraft und Zuversicht bekommen, ihr eigenes Schicksal in die Hand zu nehmen und Lösungen für ihre eigenen Probleme zu finden. Es ist eine Lebensform, in welcher die Persönlichkeit gestärkt wird und die Initiative, die Aktivität, von jedem grösser ist. Wir glauben, dass auch deshalb in der Schweiz am meisten Erfindungen pro Einwohner gemacht werden.
Als Psychologe muss ich auch dazufügen, dass es dem Menschen psychisch besser geht, wenn er selbstverantwortlich ist.

Die Neutralität
Aus dem friedlichen Zusammenleben im Inneren ergibt sich auch, dass Konflikte in anderen Ländern als friedlich lösbar angesehen werden. Es ist kein Zufall, dass die Schweiz seit vielen Jahrhunderten sich als ständig neutral erklärt hat. Das waren geschichtliche Erfahrungen, dass ihre kriegerischen Ausfälle bis 1515 grosse Probleme mit sich gebracht haben. Viel mehr aber gehört es zum Menschenbild der Direkten Demokratie, dass Probleme nicht mit Gewalt gelöst werden müssen, ja nicht einmal gelöst werden können, sondern durch das Verständnis füreinander, dadurch dass man auf den anderen zugeht. So hat sich die Schweiz darauf spezialisiert, Verhandlungen zu führen, den Ausgleich zu suchen, weil dieser auch im eigenen Land ständig geübt wird. Die immerwährende Neutralität entspringt deshalb nicht dem Geldscheffeln wie es heute von den kriegstreibenden Kräften immer wieder betont wird -. Auch wenn die Banken in der Schweiz mit schmutzigen Geldern gearbeitet haben. Es wäre aber eine grobe Unterschätzung der ständigen Erfahrung in der Direkten Demokratie, dass Ausgleich auch in schwierigen Situationen möglich ist, was für eine friedliche Welt sehr bedeutungsvoll sind. Die heutige Logik der Gewalt, die immer wieder betont, wir brauchen Gewalt, um die Gegner zu einer friedlichen Welt zu zwingen, widerlegt die Schweiz in der täglichen Praxis.

Wir laden also die Bürger aller Länder ein, ihre politische Kultur ebenfalls zu befrieden, so dass die tägliche Praxis so gestaltet wird, dass der friedliche Ausgleich von Gleichen und Freien möglich wird. Das verhindert die Überzeugung, dass Zwang, Gewalt und Krieg notwendig seien, um Frieden herzustellen. Die Neutralität schützt nicht nur Politiker vor Übergriffen auf andere Länder, sondern ermöglicht den Völkern, sich damit zu befassen, wie man das Zusammenleben mit friedlichen Mitteln verbessern kann. Wir laden also auch Deutschland dazu ein, neutral zu werden und zusammen mit der Schweiz und Österreich in Mitteleuropa ein Friedenszeichen zu setzen und die gesamte Gesellschaft von militärstrategischen Überlegungen weg und zum Training im Ausgleich der verschiedenen Meinungen und Interessen hinzuführen.

Wenn wir uns also die Frage stellen, ob die Schweizer Demokratie ein Beispiel für Deutschland darstellt, so gilt es folgendes dazu zu sagen: Die Schweizer Demokratie hat ein Menschenbild in verschiedener Art und Weise umgesetzt, das von einem freien, aufgeklärten Bürger ausgeht, der am besten in der Lage ist, mit allen anderen zusammen die Probleme angemessen zu lösen. Diese Vorstellung des mündigen Bürgers, der sich im Zusammenschluss mit anderen selbst regieren kann, ist nicht an die Schweiz gebunden, weil wir alle die gleichen Menschen sind. Schweizer sind wahrscheinlich viel öfter sicher, dass es keine auserwählten entscheidungsbefugten Experten oder Heilige braucht oder grosse Würfe von Spezialisten, Gewählten oder in einer Partei Erzogene braucht, damit die Dinge gut geregelt werden können. Denn sie erleben tagtäglich, dass die Bürger selbst mindestens genauso gute Entscheide treffen können, wenn sie nicht daran gehindert werden, mitzudenken und mitzugestalten. Es kann sein, dass in Deutschland die Angst der Bürger vor sich selbst noch weit verbreitet ist und sich deshalb immer wieder die Hoffnung  auf eine Art Monarch verlagert, der richtig regieren soll. Das Vertrauen in sich selbst, in die Fähigkeit zu denken und mitzudenken ist ein wichtiger Teil beim Aufbau einer Direkten Demokratie, in der der einzelne die Verantwortung für sein Leben übernimmt und sie niemandem abgibt.

Insofern entspricht es sogar dem Wesen des Menschen, selbstbestimmt zu leben. Das gilt sowohl für die Schweiz wie für Deutschland.

 

Diethelm Raff