1Alttestamentarischer Haß statt Gerechtigkeit und Menschlichkeit
Der Fall Demjanjuk
Wer einen Mord begangen hat, der hat seine Freiheit unbedingt verwirkt. Diese klare Wertung ist im Zuge der Auflösung des Rechtsbewußtseins, weitgehend abhanden gekommen. Dabei ist die Lage doch ganz einfach: Wer einem Menschen das Leben genommen hat, der hat ihm auch die Möglichkeit genommen, in Freiheit zu leben. Verhängt man gegen den Mörder nicht die Todesstrafe, was eine Gleichbehandlung wäre – die allerdings hiermit nicht befürwortet wird –, dann darf man dem Mörder aber nie wieder ein freies Sich-Bewegen in der Öffentlichkeit erlauben, auch keinen Freigang!
Wie verfehlt die Gewährung von Freigängen ist, das zeigen drastisch die Fälle, in denen Freigänger erneut ein Verbrechen begehen. Ein Verbrechen ist es auch, wenn – wie kürzlich in Aachen geschehen – zurückkehrende Freigänger vorher den Termin mit Ausbrechern abstimmen, daß diese gleich die Taxe zur Flucht benutzen können, mit denen die Freigänger zurückgekehrt sind.
Nach dieser Klarstellung gibt es wohl keinen Verdacht mehr, daß mit einer Kritik am Demjanjuk-Prozeß die Schwere des Mordvorwurfes verharmlost werden soll. Nachzutragen gibt es aber noch die Unterscheidung zwischen dem Sittengesetz und der Moral. Das Sittengesetz hat das Gemeinschaftsleben zu ermöglichen, indem es gemeinschaftsschädliches Verhalten unter Strafe stellt. Das Strafmaß bei Verstößen gegen das Sittengesetz darf sich nur höchst wenig oder gar nicht danach richten, wie schwer oder wie leicht es einem Menschen fällt, die Gesetze zu beachten. Es gibt nämlich kein Recht auf gleiches Maß an Lust für jeden Menschen. Ist jemand ungünstig veranlagt oder ist er in schlechter Umgebung, dann muß ihn das leidvolle Erleben einer Strafe Anlaß sein, sich zu ändern.
Die moralische Bewertung eines Menschen ist dagegen sehr wohl abhängig von den Umständen. Überheblichkeit im Sinne einer Haltung, die in der Bibel mit dem Gleichnis vom Zöllner und Pharisäer gegeißelt wird, ist nicht angebracht. Nur dürfen die absoluten Wertungen von Recht und Unrecht bei solcher Berücksichtigung der Umstände nicht untergehen. Die Unterscheidung zwischen Sittengesetz und Moral ist wichtig, denn die Erkenntnis, daß es nicht allen Menschen gleich leicht fällt, gesetzestreu zu leben, und die Tatsache, daß die Lust einen so hohen Stellenwert in den Wertungen einnimmt, haben dazu geführt, den Verbrecher mehr als Opfer denn als Täter anzusehen. Im Gefolge davon wird auch der Abscheu vor dem Verbrechen selbst gefährlich verringert, was bereits zu einem Teufelskreis geworden ist.
Nun zum Demjanjuk-Prozeß. Der Jude Gilad Atzmon, der bereits durch Äußerungen über den Holocaust in die Schlagzeilen geriet, hat auch zum Demjanjuk-Prozeß recht kritische Bemerkungen gemacht. Unter http://www.gilad.co.uk/writings/accessory-vs-perpetrator-by-gilad-atzmon.html
Acchessory vs. Perpetrator by Gilad Atzmon
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Thursday, December 3, 2009
stellt er zunächst fest, daß der Begriff „accessory“ oft nicht verstanden wird, und er sagt: „Viele von uns wissen nicht, was der Rechtsbegriff Accessory (Beihilfeleistender kurz Beihelfer) bedeutet. Ein Beihelfer ist eine Person, die zu einem Verbrechen Beihilfe leistet, aber nicht direkt an der Ausführung des Verbrechens teilnimmt als ,a joint prinzipal‘ (Haupttäter, Hauptverantwortlicher)”
Danach sagt Atzmon: „Wenn man diese Tatsache berücksichtigt, frage ich mich, welche Schuld ist im Demjanjuk-Gerichtsverfahren zu behandeln? Es ist klar, daß der betagte Demjanjuk keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Er wird weder angeklagt ein Mörder oder Massenmörder zu sein. Als betagter Tatverdächtiger Beihelfer ist er auch nicht gerade der Beispielfall für die Shoa. Falls der Holocaust eine Auswirkung eines rassistisch bedingten, industriell durchgeführten Menschheitsverbrechens ist, dann ist ein ukrainischer Gefangener, der während seiner Gefangenschaft als ein deutscher Aufseher arbeitet, nicht gerade der Typ des Chefhenkers. Sollte es das Ziel des Prozesses sein, die Botschaft des Holocaust weiterzutragen, so verbreitet er sogar die gegenteilige Botschaft. Es (die Verfahrensart) beweist nur wieder einmal, daß die Holocaust-Ideologie rachsüchtig und gnadenlos ist.”
Atzmon schildert auch, wie Demjanjuk zum Gefangenen und später zu einem Diensttuenden in einer Gefangenenanstalt wurde, aber keinen entscheidenden Posten bekam. In Israel wurde Demjanjuk 1988 zum Tod durch den Strang verurteilt. Anscheinend war man von der Richtigkeit des Urteils aber selbst nicht überzeugt, denn das Urteil wurde bis 1993 nicht ausgeführt. Da kam es zu einer Überprüfung des Urteils, das wegen falscher Identifizierung aufgehoben wurde. Die Deutschen hingegen wollen jemanden verurteilen, der als Gefangener durch Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu überleben trachtete.
Gegen Ende seiner Betrachtung führt Atzmon noch Israel Shahak an, der die Lage an einem theoretischen Beispiel beleuchtete. Es heißt:
„Wenn die Deutschen darauf bestehen, brutale Nazi-Kollaborateure zu suchen, dann kann ihnen der Überlebende Israel Shahak Hinweise geben, wo diese zu finden sind. ,Every Jewish child was taught (in Ghettos)’ says Shahak that ,if you enter a square from which there are three exits, one guarded by a German SS man, one of a Ukrainian and one by a Jewish policeman, then you should first try to pass the German, and then maybe the Ukrainian, but never the Jew” (".( Prof. Israel Shahak, 19 May 1989. Kol Ha'ir, Jerusalem)
(„,Jedes jüdische Kind in einem Ghetto wurde belehrt’ sagt Shahak, daß ,wenn jemand einen Platz betritt, der drei Ausgänge hat, einer bewacht von einem deutschen SS-Mann, einer von einem Ukrainer und einer von einem jüdischen Polizisten, dann sollte man als erstes versuchen beim deutschen SS-Mann durchzukommen, dann möglicherweise beim Ukrainer aber nie bei dem Juden‘.“)
Auch von anderer Seite wurde berichtet, daß in den Lagern die jüdischen Kapos mehr als die SS-Leute gefürchtet waren.
Zum Schluß aber gibt Atzmon noch ganz wesentliche Ratschläge, wie man sich – wenn man meint eine Schuld abtragen zu müssen – verhalten sollte oder nicht verhalten sollte. Beginnen wir mit dem letzteren.
Atzmon fordert auf: "If the Germans feel culpable about their past they should never send German warships to Israel. If Germans are concerned with their history they better transform it into meaning. Rather than charging an 89 year old for being an alleged ‘accessory’ they better bring to justice some of the perpetrators of genocidal crimes that are taking place in front of our eyes.”
(Wenn sich die Deutschen wegen ihrer Geschichte schuldig fühlen, dann sollten Sie niemals Kriegsschiffe nach Israel schicken. Wenn die Deutschen Probleme mit ihrer Geschichte haben, sollten sie diese in etwas Bedeutungsvolles umwandeln. Anstatt einen 89 Jahre Alten vor Gericht zu ziehen, weil er ein betagter „Beihelfer“ war, sollten sie lieber die Verantwortlichen für den Völkermord zur Rechenschaft ziehen, der vor ihren Augen stattfindet.)
Das sind andere Worte als Frau Merkels Bekenntnis zum bedingungslosen „Fest-an-der-Seite-Israels-Stehen”.
Aber Atzmon nennt auch eine aufbauende Möglichkeit, die Geschichte zu „bewältigen“. So empfiehlt er: “I think that the Germans better move on and let go of their past. Composing great symphonies and writing philosophy is by far a superior contribution to humanity than Holocaust trials.”
(Ich meine, daß die Deutschen nach vorwärts schauen und ihre Geschichte Vergangenheit sein lassen sollten. Das Schaffen großer Musikwerke und das Verfassen philosophischer Werke ist ein weit besserer Beitrag zur Menschlichkeit ¾ hier wohl mehr als „würdiges Menschsein“ gemeint¾ als Holocaust-Prozesse”) zu führen. Und das, nachdem das Ende des Zweiten Weltkriegs bald 65 Jahren zurückliegt!
Ähnlich kritische Äußerungen zu den Gefahren des Demjanjuk-Prozesses findet man auch im Medienspiegel der Deutschen Botschaft Tel Aviv, 03.12.2009, in dem ein Rubik Rosenthal den Denjamjuk-Prozeß kommentiert: „Die Zeit der Prozesse ist vorbei“. Um Mißverständnissen vorzubeugen, warum er meint: „Dieser Prozeß ist überflüssig und schädlich“, wird betont, er hege keinerlei Sympathie für Demjanjuk. aber: Während aber Atzmon das „Schädliche” in der Denkungsart sah, daß man über vergangenes Unrecht das heutige Unrecht vergißt oder dies aus „Schuldbewußtsein“ nicht beim Namen nennt, befürchtet Rosenthal, daß das „Holocaust-Bewußtsein“ durch falsche gerichtliche Maßnahmen schwinden könne. Er argumentiert:
„Es begann mit dem israelischen Demjanjuk-Prozeß. Das Ergebnis dieses Prozesses schadete dem Holocaustbewußtsein, der Holocausterinnerung und den Holocaustlehren. Wer Demjanjuk nach Israel brachte, ohne die Frage seiner Identität zu klären und sicherzustellen, daß seine Schuld bewiesen werden kann, der vernachlässigte seine Pflicht als Jurist und bewirkte vielleicht sogar, daß ein Massenmörder auf freien Fuß gesetzt werden mußte.“
Es geht ihm also nicht um rechtliche Erwägungen, sondern um Kritik an Handlungen, durch die das Bestreben, den Holocaust im Bewußtsein zu erhalten, gestört werden. Der ganze Unmut des Herrn Rosenthal drückt sich in dem Satz aus: „Mit der Siegesparade Demjanjuks von einem Gericht in Israel in die Freiheit, wurde den Opfern ins Gesicht gespuckt.“
Wer aber hat Demjanjuk in Israel vor Gericht gebracht? Gewiß doch kein Judenfeind. Höchstens ein Übereifriger, der einen Verbrecher brauchte, um über „böse Antisemiten” schimpfen zu können.
Auch den jetzigen Prozeß hält Rosenthal für äußerst schädlich, und zwar einmal, weil dadurch die Schande und Blamage des Freispruchs in Israel erneut ins Bewußtsein kommt:
„Der siegreiche Demjanjuk hätte aus der öffentlichen Erinnerung verschwinden müssen, um diese Schande auszulöschen, die den Kampf gegen die Nazis und ihre Helfer befleckte.“
Und dann werden die Amerikaner scharf kritisiert, eine Anklage, die angesichts der bedeutenden Lobby einflußreicher Juden in Israel und in den USA ein zweischneidiges Schwert ist. So rügt Rosenthal: „Die Amerikaner zeichnen sich jedoch oft dadurch aus, daß sie das trockene Gesetz der Logik vorziehen. ... Wenn die USA ein Exempel statuieren wollten, dann haben sie einen Fehler gemacht. Bisher hat der Demjanjuk-Prozeß nur negative Ergebnisse: Er erweckt Mitleid oder Abscheu; er läßt die natürliche Reaktion entstehen: ,Was will man von einem 89jährigen Mann?‘; das Argument seiner Verteidiger, der Mann sei ,selbst ein Opfer‘, fällt auf offene Ohren.“ Gefühlsmäßige „natürliche“ Reaktionen können zwar auch falsch sein, aber wer sagt dem Ankläger denn, daß nicht wirklich ein Unschuldiger vor Gericht steht, der Mitgefühl verdient?
Und zu Rosenthals Feststellung: „die Zeit der Prozesse ist vorbei,“ kann man nur sagen: Das haben rechtsbewußte Menschen schon lange gesagt. Sie wurden aber als „Nazi-Schützer“ abqualifiziert, die die Einmaligkeit der Verbrechen immer noch nicht einsehen wollen. Nun haben die ewig Rachsüchtigen einen Denkzettel bekommen und müssen jammernd zugeben, daß sie den richtigen Zeitpunkt, mit den Anklagen aufzuhören, verpaßt haben.
Nach Aussagen des Verteidigers im Prozeß gegen Demjanjuk in Israel Joram Scheftel (http://www.hagalil.com/archiv/2009/12/01/demjanjuk-5/) „Demjanjuk-Prozeß: Prostitution des Holocaust“ hat Demjanjuk für die fünf Jahre Haft vom Staat Israel „einen Scheck in Höhe von 380.000 US-Dollar mit auf die Reise nach USA mitbekommen”. Das sieht nicht danach aus, daß der Fall ungenau untersucht wurde. Bevor ein jüdischer Staat solche Summen zahlt, mußte er endgültig erkannt haben, daß ein falsches Urteil gefällt wurde!
Weiterhin berichtet Scheftel, daß das Hauptbeweisstück der Anklage, der „Dienstausweis” eine Fälschung sein muß. Das Bild in dem Dienstausweis hat zwei Löcher von einer Heftklammer, der Ausweis besitzt an der betreffenden Stelle jedoch keine Löcher! Außerdem schreibt Scheftel: „Demjanuks Unterschrift auf dem Ausweis hätte genauso gut von dir oder mir stammen können,“ d.h. doch, daß die Unterschrift sehr unleserlich und nicht typisch für eine Person sein kann. Der Prozeß hätte allein wegen der Unsicherheiten nicht eröffnet werden dürfen. Aber gewisse Kreise wollten den Prozeß und die bundesdeutschen Medien nahmen die Gelegenheit wahr, die Ängste und Wut der Opfer bzw. der Hinterbliebenen mitleiderweckend auszuwalzen. Das Heuchlerische daran ist, daß – wie von Gilad Atzmon erwähnt – die Anklagen für mehr als 65 Jahre zurückliegende Verbrechen mit dem Brustton moralischer Überlegenheit erfolgen, obwohl in Guantanamo und im Gaza-Krieg in naher Vergangenheit Menschheitsverbrechen von der Seite der Ankläger der Deutschen geschahen und in Afghanistan verstärkt begangen werden sollen. Nicht nur die Taliban, sondern auch sonstige Kreise in Afghanistan sind empört, daß Präsident Obama den Friedensnobelpreis bekommt, und zwar gerade in dem Augenblick, als er mit verstärkter Militärmacht die Knechtung dieses Landes durchsetzen will! Diese Tatsachen werden geflissentlich übersehen oder bagatellisiert.
Als Beispiel für die Begleitmusik in der deutschen Presse, sei der FAZ-Beitrag „Wer ist der Mann, der nicht Iwan ist?” Von Friedrich Schmidt (01.12.09, S. 3) angeführt. Die Frage gibt schon kund, daß erhebliche Zweifel daran bestehen, ob der Richtige im Gerichtssaal sitzt bzw. liegt. Der Vorspann lautet: „Der vermutlich letzte große Prozeß um NS-Verbrechen hat am Montag in München begonnen. Tragendes Indiz ist der Dienstausweis der SS.“ Wie fragwürdig dieses Indiz ist, wurde ja bereits erwähnt. Aber wenn aus biologischen Gründen die Möglichkeit schwindet, mit spektakulären Prozessen Schuldbewußtsein in leicht beeinflußbaren Bundesbürgern zu wecken, dann muß man sich an jeden Strohhalm klammern, der noch Gelegenheit zu einem Prozeß gibt.
Der Berichterstatter Friedrich gibt schon zu erkennen, daß er zumindest die Begleitumstände des Prozesses mißbilligt, denn er schildert die Hilflosigkeit des Angeklagten, die auch in einem Bild deutlich vor Augen geführt wird. Gleich zu Beginn heißt es: „Da kommt er endlich, der Protagonist des angeblich letzten großen NS-Prozesses. Oder vielleicht mehr, da wird er gebracht: ein Saaldiener schiebt einen Rollstuhl, in dem Demjanjuk mehr liegt als sitzt. Seinen Kopf mit den eingefallenen Wangen bedeckt mit einer Schirmmütze, die Augen hinter der großen Brille hält er geschlossen, eine hellblaue Krankenhausdecke verbirgt Beine und Oberkörper des Neunundachtzigjährigen.“ Die Krankenhausdecke untermalt sehr gut, in welchem Zustand der Angeklagte vorgeführt wird, auch wenn er offensichtlich nicht unmittelbar aus einem Krankenhaus kommt. Unter dem Bild, das die für ein deutsches Gericht peinliche Lage veranschaulicht, steht als Zeitangabe „Zweimal 90 Minuten je Verhandlungstag ...“ Bald darauf wurde berichtet, daß der Prozeß wegen Fieber des Angeklagten unterbrochen werden mußte. Also stimmte die Aussage eines Sachverständigen nicht, der die Verhandlungsfähigkeit auf „zweimal 90 Minuten bezifferte“.
In weiteren Artikeln wird dann über das Leid der „Überlebenden des Holocaust“ ausführlich berichtet, so daß es ein Hauptanliegen des Prozesses gegen einen schon fast „Scheintoten“ zu sein scheint, daß sich die Nebenkläger in Pose setzen können.
In der Frankfurter Sonntagszeitung vom 06.12.09 beginnt der Bericht „Der Überlebende“ über einen Thomas Blatt, der mit 15 Jahren nach Sobibor kam, mit einer kitschigen Begebenheit: „Die Wange, auf die ihn Elizabeth Taylor vor zwanzig Jahren küßte, hat Thomas Blatt seitdem nicht gewaschen. ,Sie ist ein hübsches Mädchen‘, sagt er und grinst. Allerdings habe er sich ganz schön strecken müssen, um ihre Umarmung zu erwidern, denn es gab ,ziemlich viel‘ zu umarmen.“ Was hat ein solcher Bericht mit einem Gerichtsverfahren zu tun, das u.a. geführt werden soll, um den Opfern und den Hinterbliebenen Genugtuung zu verschaffen bzw. deren Leid anzuerkennen?
Dann wird von vielen weiteren öffentlichen Auftritten des „Überlebenden“, auch von einer Zusammenkunft mit dem Papst berichtet. Zur Überleitung von der Reihe „öffentlicher Erlebnisse“ wird festgestellt: „Zwischen seinen vielen Lebenswelten balanciert er in seinen Schilderungen so behutsam wie ein Seiltänzer.“ Er wechsle nie „abrupt die Richtung“, sondern lege nur eine Gedankenpause ein, wenn er dann plötzlich „von Sobibor, dem Verbrennungsgeruch, den abgeschnittenen Haaren und der unbändigen Angst, die ihn des nachts immer noch packt und schüttelt“ spricht. „Um Zeugnis gegen diese Männer (die „oft mit aufgepflanzten Bajonetten die nackten Männer, Frauen und Kinder den Weg zu den Gaskammern entlang“ begleiteten) abzulegen, ist der 82 Jahre alte Thomas Blatt zurzeit in München.“ Und da er angeblich seine Reisekosten nur unzureichend erstattet bekommt, verschafft ihm sein Rechtsanwalt zusätzliches Geld, indem er für ein Interview mit Blatt 300 Euro zu Gunsten des Nebenklägers fordert.
Um das zweierlei Maß in der Bewertung zu verdeutlichen, sei auch folgender Abschnitt aus dem FAZ-Bericht wiedergegeben:
„Am 14. Oktober 1943, etwa ein halbes Jahr nach seiner Ankunft (in Sobibor), wagten rund 300 der insgesamt 550 Insassen die Flucht. Geplant hatte den Aufstand eine kleine Gruppe von Häftlingen und Kriegsgefangenen. Zwölf SS-Männer wurden zunächst mit Äxten und Messern getötet, nachdem die Häftlinge sie zuvor in Hinterhalte gelockt hatten. Auch Toivi (so wurde der fünfzehnjährige Blatt genannt) half dabei: "Wir sagten etwa: ,Schauen Sie, bei den Kleidern ist ein schöner Ledermantel für Sie dabei. Wollen Sie den nicht anprobieren?'“
Jeder Gefangene hat das Recht, die Flucht zu versuchen, aber nicht um jeden Preis. Es gibt keinen Grund auf eine hinterhältige Tötung des Wachpersonals noch stolz zu sein. Auf keinen Fall darf anschließend jemand klagen: „Nur 53 Häftlinge überlebten die Flucht. Die Übrigen wurden erschossen oder im Minenfeld zerfetzt.“
Es ist wirklich zu hoffen, daß der gezielt auf erneute oder gefestigte Schuldzerknirschung von uns Deutschen angelegte Demjanjuk-Prozeß das Gegenteil bewirkt, wie es der angeführte Rosenthal befürchtet und es Gilad Atzmon als eigene Schuld der „Holocaust-Instrumentalisierer“ ansieht.
Wir begrüßen jüdische Stimmen, die alttestamentarischen Haßäußerungen entgegentreten, aber wir dürfen selbstbewußt genug sein, daß die Besten in unserem Volk klare moralische Grundsätze zu geben in der Lage waren und sind, wir also allein den Weg zum Recht finden könnten, wenn wir nicht den schlechten Kräften der einstigen Sieger so hörig wären. Es waren gerade die Ideologen, die deutsche Lebensart zerstören wollten und es in erschreckendem Maß bereits geschafft haben, die mit dem Nationalsozialismus Fehlwege wiesen, um das deutsche Volk nachher mit Schuld belasten zu können.
Nur durch Handeln nach der Aufforderung Erich Ludendorffs dem Machtmittel der „Überstaatlichen“ (der Hintergrundmächte): „Furcht Staunen und Gewöhnung“ Denken und Freiheitswillen entgegenzusetzen kann der Mittelweg zwischen rassistischer Aufgeblasenheit sowie Menschenverachtung einerseits und Volksvergessenheit andererseits beschritten werden. Dieser Weg heißt: Aus fester Verwurzelung in der Volkseigenart dem Guten und Wahren in dieser Welt ein Wegbereiter zu sein!
Elke und Gundolf Fuchs 13.12.2009
Wenn ein Deutscher sich so geäußert hätte wie Atzmon, dann hätte er sicher das Schicksal von Zündel, Mahler und Silvia Stolz geteilt.