Der Runde Tisch damals
Der sächsische Justizminister veranstaltete am 28.04.2009 in Dresden eine Podiumsdiskussion und hatte dazu die Öffentlichkeit eingeladen. Thema waren die Verfassungsinitiativen des „Runden Tisches“ von 1989.
Arnold Vaatz und Herbert Wagner stellten rückblickend fest, dass die Arbeit an einer Verfassung eigentlich sinnlos war, weil es ja schon das GG gab, das alle erstrebenswerte Ziele enthielt. Angesichts der gesamten politischen Konstellation war die Erarbeitung einer neuen DDR-Verfassung auch chancenlos. Gerd Poppe und Werner Schulz dagegen bedauerten die Ignoranz, mit der damals die Ideen der „Bürgerrechtler“ vom Tisch gewischt wurden. Aber auch sie hatten sich dem Druck gebeugt. Bezüglich der aktuellen Forderung nach einer Verfassung gemäß Artikel 146 GG, war bei allen keine Unterstützung zu erkennen. Für Vaatz und Wagner hat sich das GG bestens bewährt, weshalb die Forderung nach einer Verfassung überflüssig sei. Poppe und Schulze schlossen sich dem grundsätzlich an, hätten aber gern einige Modifikationen, z.B. bezüglich des Rechts auf Arbeit. Nach ihrer Meinung wäre die Diskussion zur Verfassung heute gegenstandslos, hätte man damals eine Volksabstimmung zum GG durchgeführt. Darin zeigte sich bei ihnen ein erschreckendes Unvermögen, den tieferen Sinn einer Verfassung gemäß Artikel 146 zu begreifen. Verfassung und Erneuerung gehören zusammen und da reicht das GG nicht mehr aus.
Aus den Darlegungen von Vaatz und Wagner wurde klar, dass sie damals Wegbereiter der CDU waren. Sie hatten enge Kontakte zu westdeutschen CDU-Vertretern, deren Empfehlungen sie strikt umsetzten. Insofern waren sie keine Bürgerrechtler, sondern Handlanger, Sie sahen ihre Aufgabe darin, die Unterstützung für das CDU-Konzept in Sachsen zu arrangieren. Sie hatten also keine demokratischen Ambitionen. Wenn man heute die „Bürgerrechtler“ von damals betrachtet, so ist ihnen eines gemeinsam: Der Hass auf die DDR war größer als ihr Wille und ihr Vermögen zur demokratischen Erneuerung, weshalb sie alle den Weg der Entmündigung und Unterordnung unter das westdeutsche Kommando gehorsam mitgingen. Es gibt unterschiedliche Nuancen, aber im großen und ganzen besteht bei allen diesbezüglich Übereinstimmung. Auf der Grundlage eines solchen „schwarzen“ Antikommunismus ist eben eine eigenständige, konstruktive, demokratische Opposition nicht möglich.
Die „Bürgerrechtler" von damals hatten weder ein brauchbares Konzept, was man ihnen nicht vorwerfen kann, denn wir alle wussten es nicht besser, noch waren sie frei von einem blinden Antikommunismus. Beides zusammen führte dazu, dass sie bedeutungslos wurden. Ihre stromlinien-förmige Anpassungsfähigkeit vermied größere Reibungsverluste. Sie alle haben nichts dazu gelernt. Manche von ihnen haben sich als Zeichen ihres grundsätzlichen Friedens dekorieren lassen und leben nun in einer Nische der Gesellschaft. Den kommenden demokratischen Auseinandersetzungen stehen sie jedenfalls verständnislos gegenüber.
J. Hertrampf