Unsere Gesundheitsversorgung



Modellprojekt des Verbandes „Frischer Wind e. V.“ für eine selbstbestimmte, effiziente und unabhängige Krankenversorgung.

Die Entwicklung des Gesundheitswesens in den vergangenen 10 Jahren mit immer rascheren Neuerungen durch politische Gesetze wie GRG, GSG, NOG, GMG und voraussichtlich einem GTG =  Gesundheitstotalitärgesetz in der nächsten Legislaturperiode hat bei den Leistungs-nehmern und Leistungserbringern im Gesundheitswesen nur Kopfschütteln und Unmut ausgelöst. Die Bürokratie wurde durch Risikostrukturausgleich, DMP, integrierte Versorgung, Ärztenetze, EBM 2000 plus und anderen am grünen Tisch von Funktionären erfundenen Steuerungs-mechanismen bisher nie weniger. Der Versuch, mit diesen Reparaturgesetzen ein überholtes System am Leben zu erhalten, ist gescheitert. Als Vorgaben auf diesem Weg wollten wir die Begriffe Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität aber auch den immer geforderten Bürokratieabbau, die Freiheit in der Wahl der Therapeuten und der Therapiemethoden, die finanzielle Transparenz und das Modell einer sich selbst steuernden Balance beachten.

Die Gesundheitsversorgung nach dem Modell " Frischer Wind " als eine sich selbst steuernde Balance erfüllt die vorgegebenen Kriterien durch das Patientenkonto, welches für Eigenverantwortung steht, durch die Subsidiarität als Hilfe innerhalb der Versorgungsmodell mit dem Dreijahresdispositionskredit und der Möglichkeit der Überweisung von Patientenkonto zu Patientenkonto sowie einer solidaren Basisabsicherung für die großen Risiken, welche durch  30%  aller Einzahlungen in den Solidarfonds garantiert wird. Eine Basisversorgung muss so nicht definiert werden, was weder Politiker noch Ärzte könnten, weil jedem Versicherten eine medizinische Versorgung und jedem Leistungserbringer ein Mindestlohn nach dem einfachen Satz garantiert wird.

Unter dem Namen " Rechnergestütztes Modellprojekt einer Krankenversicherung " mit dem Aktienzeichen 10 2004 040 001. 6 ist das vom Verband " Frischer Wind " e.V.  inauguriertes Versorgungsmodell seit 18. November 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert.

Durch die Einrichtung eines Patientenkontos werden die Geldströme transparent, statt Sachleistungen gibt es Kostenerstattung und für einen bestimmten Anteil des Beitrages, zum Beispiel zwei Drittel des Geldes, bleibt der Bürger in einer freien und gleichzeitig selbstverantworteten Beziehung. Der Versicherte baut in gesunden Tagen Kapital auf für später anfallende Erkrankungen. Von diesem Konto kann jeder bei  Guthaben subsidiär andere Familienangehörige und Freunde unterstützen, aber durch den automatisch zur Verfügung gestellten, zum Beispiel Dreijahresdispositionskredit, wird immer für einen unbürokratischen und reibungslosen Ablauf einer medizinischen Behandlung immer gesorgt - auch wenn das eigene Konto durch eine teure medizinische Maßnahme kurzfristig überfordert ist. Erst bei langwierigen oder sehr teuren medizinischen Behandlungen müsste der aufgebaute Solidarfonds eintreten, um eine medizinische Grundversorgung zum einfachen Satz durch die Leistungserbringer zu garantieren.

Die Einzahlungen in dieses Versorgungsmodell erfolgen nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben, wie sie derzeit zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages gültig sind. Diese Einzahlungen können in Zukunft vom Lohn abgekoppelt auf freiwilliger Basis vom Gesamteinkommen  (Arbeitgeberanteile sind Lohnbestandteil) geleistet werden. Auch können in diese Berechnungen die Rücklagen eingefügt werden, welche zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall benötigt werden, damit das Risiko der Erkrankung nicht mehr von den Arbeitgebern getragen werden muss, was zu einer wesentlich höheren Ehrlichkeit führen wird. Wer weniger einzahlt, bekommt bei eigener Erkrankung entsprechend weniger Krankengeld, also kann die Deklarierung des Gesamteinkommens Privatsache bleiben. Guthaben werden nach EZB Zinssatz verzinst und entsprechend Schulden durch Kreditaufnahme mit diesem Zinssatz belastet. Ein nochmaliger Familienausgleich ist im System nicht vorgesehen, weshalb von Kindergeld 10 Prozent als Mitgliedsbeitrag einzuzahlen sind. Der Mindestbeitrag gilt für unbeschäftigte Familienmitglieder, Sozialhilfeempfänger, Wohnsitzlose usw. Ein Höchstbeitrag wird bei 10% eines Gesamteinkommens von 200 000.-€ liegen – also maximal 20 000.-€ jährlich.

Zum Aufbau des Solidarfonds muss jeder Beteiligte dieses Versorgungsmodells - direkt oder indirekt - einen bestimmten Anteil seines Beitrages, zum Beispiel 30%  seiner Einzahlungen, in diesen Fonds abführen, weil dieser Anteil auch ihn bei schweren Erkrankungen solidarisch absichert. Der Solidarfonds wird zusätzlich gegen sehr große Risiken durch eine europäische  Rückversicherung abgesichert.

Als Anreiz für wirtschaftliches Haushalten mit dem eigenen Patientenkonto können jährlich zum Geburtstag 1%  der Einlagen dieses Patientenkontos als Geschenk ausbezahlt werden. Bei Tod des Kontoinhabers wird ein Anteil, zum Beispiel ein Drittel des noch vorhandenen Guthabens, an die Angehörigen ausgezahlt, ein weiterer Anteil, zum Beispiel ein Drittel soll auf  Patientenkonten von Angehörigen überwiesen werden können und der Rest wird dem Solidarfonds zugeführt. Auch die Pflegeversorgung kann in dieses System integriert werden, damit Anreize unterbunden werden, die beispielsweise heute bei Demenz teure Antidementiva bei der Verschreibung einsparen, um danach in der Pflegeversorgung durch früher eintretende Pflegebedürftigkeit das achtfache an Kosten zu produzieren.

Eine Rechtschutzversicherung für medizinische oder finanzielle Probleme im Umgang mit Leistungserbringern ist im Beitrag enthalten. Für den Eintritt in dieses Versorgungsmodell ist ein Kontrahierungszwang vorgesehen, das heißt es brauchen keine Voruntersuchungen durchgeführt werden. Das Versorgungsmodell ist internationalem Publikum zugänglich, desgleichen ist die Inanspruchnahme von Leistungsträgern nicht national begrenzt. Alle Mitglieder dieses Versorgungsmodells können zu den Leistungserbringern als Privatversicherte kommen, die bürokratischen Kosten (voraussichtlich ca. 2% reichen als Verwaltungskosten zur Steuerung einer derart vereinfachten Gesundheitsversorgung aus) können stark minimiert werden und es entstehen auch an den Schnittstellen weniger Kosten durch Doppeluntersuchungen. Der Markt mit Wettbewerb der Leistungserbringer in einem freien System sorgt für hohe Qualität. Die Übergänge ambulant - stationär und Hausarzt - Facharzt - Krankenhaus werden nicht zu einer Budget Grenze gegeneinander sondern zu einem funktionierenden Ganzen miteinander für die erkrankten Bürger. Zuzahlungen und Ausnahmeregelungen als Produzenten von Bürokratie braucht dieses Versorgungsmodell nicht. Das Zeitmanagement kann wieder individuell auf den Kranken abgestimmt werden, Rationierung wird vermieden, das Modell führt zu mehr Service und zu eine individuelleren  Behandlung bei optimierter Bedarfsdeckung. Die freie Arztwahl mit besserer Qualität, mehr Patientenorientierung und Kooperation statt Konkurrenz wäre selbstverständlich.

Jeder Bürger führt unter Berücksichtigung eines Höchstbetrages zum Beispiel 10% seines Bruttoeinkommens in dieses Versorgungsmodell ab. Dieser Betrag wird seinem jeweiligen Patientenkonto gutgeschrieben und zweckmäßigerweise wird dadurch aus seiner Versichertenkarte eine Kreditkarte. Ein Anteil von 30% wird  an den Solidarfonds innerhalb dieses Versorgungsmodells abgeführt. Von den verbleibenden 70% seiner Einzahlungen wird jeder Bürger für jeden Arzt und Leistungserbringer im  Gesundheitswesen zum Privatpatienten. Das Guthaben auf dem Patientenkonto wird nach EZB Zinssatz verzinst, ebenso müssen bei Überforderung des Patientenkontos Zinsen aus der Inanspruchnahme des Dreijahresdispositionskredites entrichtet werden. Jedes Mitglied dieser individuellen Krankenversorgung kann aber auch von seinem Guthaben auf seinem  Patientenkonto dritte Personen wie Familienangehörige, Freunde oder dergleichen unterstützen. Der sog. Dreijahresdispositionskredit wird ohne Formalitäten als Überziehungsmöglichkeit bei leerem Patientenkonto eingeräumt, muss ebenso nach EZB- Zinssatz verzinst und wieder zurückgezahlt werden. Bei Wechsel in eine andere Versorgung nimmt der Versicherte das Guthaben seines Patientenkontos mit, was auch für die Altersrückstellungen in der heutigen Privatversorgung noch gesetzlich verankert werden soll.

Wenn bei sehr teuren oder langwierigen Behandlungen das Patientenkonto und der Rahmen des Dreijahresdispositionskredites ausgeschöpft sind, werden die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung zum einfachen Satz vergütet. Für Kinder führen wir ebenfalls ein eigenes Konto und bei sehr teuren Behandlungen springt wieder der Solidarfonds zur Sicherung aller medizinisch notwendigen Leistungen ein. Jedes Neugeborene könnte aus Steuergeldern die erste Einzahlung auf sein Patientenkonto erhalten, was noch mit Politikern zu verhandeln wäre.

Die geplanten 14 Milliarden Zuschuss vom Bund aus Steuergeld können auf alle Neugeborenen verteilt werden und das Patientenkonto für jeden neuen Mitbürger eröffnen.

Auf Seite der Leistungserbringer herrscht freie Preisgestaltung im Rahmen einer durch den Staat oder die eigenen Kammern vorgegebenen Gebührenordnung. Leistungserbringer müssten auf ihren Rechnungen den Steigerungsfaktor ausweisen wie dies in der derzeit gültigen GOÄ schon der Fall ist. Andererseits kann wie in der früheren PREUGO (Preußische Gebührenordnung) der 1 – 20-fache Satz liquidiert werden, was die unsinnige Gleichmacherei eines 2,3 fachen Steigerungssatzes beenden wird.   Wenn das Patientenkonto und die Überziehung aus dem Dreijahresdispositionskredit zur Bezahlung nicht ausreichen, werden die Rechnungen mit Geldern aus dem Solidarfonds ausgeglichen und die Leistungserbringer automatisch auf den einfachen Satz gekürzt, damit eine zu großzügige Leistungserbringung auf Kosten der Solidargemeinschaft vermieden wird.

Der Verein " Frischer Wind " e.V. vertritt die Ansicht, dass keine politische Partei in der Lage ist, etwas derart Komplexes wie das Gesundheitswesen durch Eingriffe von oben zu steuern, weshalb wir alle Mitbürger mit den Worten unseres großen Philosophen Immanuel Kant konfrontieren, der vor 200 Jahren formuliert hat: " Habe Mut, Dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! "

Die Initiative " Frischer Wind " entstand 1991 vor der Wahl der neuen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Südbaden. Nach zwei Jahren wurde offensichtlich, dass wir über diesen offiziellen Weg über Jahrzehnte keine Lösung erreichen konnten, mit der alle Ärzte und Bürger zufrieden sein würden. So entstand 1995 der Verein " Frischer Wind " e.V., in dem jeder Bürger Mitglied werden kann, um gemeinsam an einer völlig neuen, bürgerfreundlichen, gerechten, und europafähigen Gesundheitssystemsteuerung zu arbeiten.

Wir haben gezielt Mitglieder aus allen Bereichen des Gesundheitswesens in den Verein aufgenommen und konnten in den vergangenen Jahren mit etwa 330 engagierten Mitstreitern das Versorgungsmodell " Frischer Wind " erarbeiten. Dabei haben vor allem Patienten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Pflegedienstleistende, Apotheker, Kassenvorstände und Ärzte aller Fachrichtungen mitgewirkt. Mitglieder des Vorstandes haben viele gesundheitspolitische Veranstaltungen besucht und Kontakte zu Ökonomen, Soziologen, Kassenvertretern, Politikern und Unternehmen hergestellt. Weiter haben wir zur Bündelung der Kräfte in der ganzen Bundesrepublik andere Verbände mit ähnlichen freiheitlichen Zielsetzungen gesucht. Dabei sind Kooperationen zustande gekommen mit Verbänden wie: GRPG (Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen), RoAe(Reform orientierte Ärzte), NAI (Nordbadische Ärzteinitiative), Ärztegesellschaft Rheinland Pfalz, Medunion, KNW(Kindernetzwerk), DBSFS = Deutscher Bundesverband für Sozial-, Finanz- und Steuerpolitik, new generation,  Dr's4you, VVB(Vertragsärztliche Vereinigung Bayern), Freier Zahnärzteverband und das FFM(Forum Freiheitliche Medizin).

In unser Modellprojekt sind folgende Thesen eingearbeitet und berücksichtigt:

Medizinische Behandlung kann nur in einer direkten und freien Arzt-Patienten-Beziehung gelingen, Finanzierung in die Zukunft kann nur mit einem Mischsystem von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren eine sichere Basis erhalten, Qualität als oberstes Gebot entsteht in Freiheit, da der Mensch keine Maschine ist und eben nicht nach DIN-und ISO-Norm funktioniert. Schnittstellenprobleme können wir nur in Kooperation miteinander lösen, Ärzte erreichen durch solidarisches Handeln miteinander mehr für sich und ihre Patienten, Solidarität bedarf einer neuen Definition, Bürokratie behindert gute Medizin, wir freuen uns auf den mitdenkenden und mitentscheidenden Patienten, die Therapiefreiheit muss erhalten bleiben, Vorsorge ist preiswerter und deutlich weniger  schmerzlich als die beste Akutmedizin,  Deregulierung ist hilfreicher und schneller als zentrale Entscheidungen, leistungsgerechtes Honorar ist in einer Leistungsgesellschaft eine conditio sine qua non - also Rechnungsstellung mit Kostenerstattung! Das Arztgeheimnis muss unantastbar bleiben, indem alle medizinischen Daten nur mit Einverständnis des betroffenen Bürgers an Dritte weitergegeben werden können. 

Unter dem Titel: " Wohin steuert das Gesundheitswesen " haben wir am 8.6.02 in Karlsruhe eine Veranstaltung durchgeführt. Die Vorträge von Professor Walter Krämer, Frau Professor Ursula Lehr, dem Gesundheitsökonomen Professor Neubauer und dem Schweizer Gesundheitsexperten Jörg Baumberger können Sie im Internet unter www.friwind.de nachlesen. Dort finden Sie auch den bemerkenswerten Vortrag über die Bedeutung der Freiheit in der Medizin von Professor Friedrich Kolkmann, Landesärztekammerehrenpräsident Baden-Württemberg. Das Gesundheitswesen muss zukünftig durch Versicherte und Patienten statt durch Staat und Selbstverwaltung gesteuert werden. Nach Aussage des Schweizer Freiheitsdenkers Robert Nef wirkt nur Eigenverantwortung als Kostenbremse. Die große Politik sollte nur die Rahmenbedingungen vorgeben wie Versicherungspflicht und Gebührenrahmen, auf der mittleren Ebene kann bei diesem Versorgungsmodell von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern die Verwaltung mit Zuständigkeit für Selbstkontrolle, Qualitätssicherung und eine gewisse zentrale Steuerung erhalten bleiben, aber auf der Mikroebene müssen durch freie Entscheidungen und marktwirtschaftliche Elemente mit Wettbewerb die Bürger und die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen in eine sich selbst steuernde Balance einmünden.

Verhandlungen mit Gesundheitsministerien in der EU sind aufgenommen, Möglichkeiten der Einführung dieses Modells in neuen Mitgliedstaaten der EU sind schon Bestandteil von Gesprächen und könnten eine Möglichkeit darstellen, die Funktionsfähigkeit dieses Modells zu beweisen und dann nach europäischem Recht auch jedem deutschen Bürger die Versorgung seiner Krankheitsrisiken in dieser ersten individuellen Gesundheitsversorgung zu gestatten. Denkbar sind auch in der  BRD Modellversuche nach Paragraph 63 bis 65 SGB V. Vergleichende Untersuchungen wären bestens innerhalb von großen Betriebskrankenkassen möglich. Zusagen für die begleitende Evaluation derartiger Modellprojekte liegen von sechs verschiedenen gesundheitsökonomischen Instituten vor. In Singapur funktioniert das Gesundheitswesen mit den medical save accounts, was in der Doktorarbeit von Dr. Schreyögg nachgewiesen wurde und wofür er im Januar 2005 den Wissenschaftspreis  der GRPG erhalten hat.

Jeder Bürger dieses Landes kann Mitglied werden in „Frischer Wind“ e.V. für € 30,- Jahresbeitrag oder in einem der oben genannten Verbände - insbesondere bei FFM in München - und damit den Weg in eine freiheitliche medizinische Versorgung ebnen und die Realisierung der hier vorgestellten Gesundheitsversorgung beschleunigen. Unser Gesundheitswesen braucht Freiheit und Markt statt Staat und Zwang, da der heutige Staatsdirigismus für viele Bürger sprichwörtlich tödlich enden könnte. Werden Sie aktiv, um die Agonie des deutschen Gesundheitswesens zu überwinden. Es ist Zeit zu agieren statt immer nur zu reagieren.

Dr. med. Michael Wey, Vorsitzender " Frischer Wind " e.V.

Am Stadtgarten 28,     77855 Achern

Tel 07841/1444          Fax 07841/709334     E-Mail friwind@ t-online.de       www. friwind.de