Zum ersten Mal war eine deutsche Kanzlerin beim Deutschen Beamtenbund eingeladen und ließ sich sogleich zu Wohltaten für diese hinreißen. Nachdem sich die Abgeordneten selbst, wie einst die Sonnenkönige, übergebührend an den sprudelnden Steuereinnahmen vergriffen, welche wie immer vorwiegend von Mehrbelastungen der Bevölkerung in Deutschland stammen, werden nun rechtzeitig vor den Wahlen bereits neue Versprechungen gemacht. Mehr Geld für das Bundespersonal in Deutschland, denn es werden bald wieder Wahlstimmen gesammelt!
All dies spielt nicht in der Schweiz, sondern in einem Land mit Rekordverschuldung und Spitzensteuersätzen, gigantischen Soziallasten und rechnet man mittlerweile 7,5 Mio. HartzIV Empfänger dazu, nach wie vor hoher Arbeitslosigkeit.
Warum die Schweiz erst gar nicht in diese Situation kommt und wie ein Land mit traditioneller Mitbestimmung, Volksabstimmungen und Referendum in den letzten Jahren im Gegensatz zu Deutschland damit umgegangen ist, erläutert dieser Artikel vom 28. November 2007.
Quelle vom 28. November 2007, 16:15, NZZ Online, Schweiz
- Titel: "Ein Prozent mehr Lohn für das Bundespersonal in der Schweiz"
Parlament und Bundesrat müssen Reallohnerhöhung noch zustimmen
Das Bundespersonal soll per Mitte 2008 - zum ersten Mal seit 17 Jahren - wieder eine Reallohnerhöhung erhalten. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und die Personalverbände haben sich am Dienstag auf eine Erhöhung von einem Prozent geeinigt. Die Massnahme, die den Bund 20 Millionen Franken kostet, muss noch genehmigt werden.
(ap) Die einprozentige Reallohnerhöhung wird mit der Einigung um sechs Monate vorgezogen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Sozialpartner schreiben. Der Bundesrat hat im Budget 2008 den Teuerungsausgleich für Mitte 2008 eingestellt. Er sah in seiner Finanzplanung ab 2009 eine Reallohnerhöhung vor, nämlich generell ein Prozent sowie ein Prozent der Lohnsumme für die Kader. Diese Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 80 Millionen Franken.
Die Personalverbände verlangten aber für das aktive Bundespersonal eine höhere und bereits im kommenden Jahr wirksame Reallohnerhöhung sowie einen Teuerungsausgleich auf den Renten. EFD - Vorsteher Merz habe aufgezeigt, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum des Bundes zu begrenzt sei, um vollumfänglich auf diese Forderungen einzutreten, hiess es. Als Ergebnis der Verhandlungen werde aber die einprozentige Reallohnerhöhung um sechs Monate vorgezogen. Merz wird dem Bundesrat an der Sitzung vom kommenden 7. Dezember einen entsprechenden Antrag unterbreiten.
Einsparungen durch Aufschub
Mit den Verhandlungen wurde das im Jahr 2004 zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Gesamtpaket Lohnmassnahmen/berufliche Vorsorge abgeschlossen.
Darin wurde festgelegt, dass die Teuerung der Jahre 2004 bis 2007 erst ausgeglichen wird, wenn in der beruflichen Vorsorge des Bundes der Wechsel ins Beitragsprimat vollzogen ist. Das Gesamtpaket hat seit 2004 kontinuierlich zur Entlastung des Bundeshaushalts beigetragen. Durch den Aufschub des Teuerungsausgleichs wurden insgesamt rund 310 Millionen Franken eingespart.
Ausgehend von einem Primatwechsel per Mitte Juli 2008 wird dem Bundespersonal nun auch die kumulierte Teuerung der Jahre 2004 bis 2007 im Umfang von 3,1 Prozent auf Mitte kommenden Jahres ausgeglichen. Um zu vermeiden, dass das Bundespersonal im kommenden Jahr eine nominale Bruttolohneinbusse erleidet, wird zudem ein nomineller Ausgleich in Form einer einmaligen versicherten Zulage in der Höhe von 0,95 Prozent gezahlt.
Mit diesen Massnahmen werde das Bundespersonal am 1. Juli 2008 wieder dieselbe Kaufkraft besitzen wie am 1. Januar 2004.
Gemeinsame Absichtserklärung offen
Auf den kommenden Januar vertagt wurden hingegen die Verhandlungen über eine Erneuerung der Gemeinsamen Absichtserklärung für die kommende Legislaturperiode. Diese bezweckt, in Zeiten personalpolitisch grosser Herausforderungen die Sozialpartnerschaft zu pflegen und zu festigen. Sie hat in erster Linie die Personalpolitik zum Inhalt und setzt Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Sie wurde zwischen den Personalverbänden und dem EFD erstmals 1999 für vier Jahre abgeschlossen.
2003 wurde sie für eine weitere Legislatur erneuert.
Absicht des EFD ist es, dass die Vereinbarung künftig zwischen den Verbänden und dem Bundesrat abgeschlossen wird. Die Sozialpartner hatten sich im Januar 2007 über eine Erneuerung der Gemeinsamen Absichtserklärung für die kommende Legislatur geeinigt. Nachdem im April dieses Jahres bereits eine erste Verhandlungsrunde gescheitert ist, konnte auch am Dienstag kein abschliessender Konsens erzielt werden. Uneinigkeit besteht im Bezug auf die Verankerung von materiellen Eckpunkten zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG). Bundesrat Merz wird mit den Verbänden am kommenden 22. Januar Verhandlungen zur BPG-Revision führen. -Ende
- Dazu folgende Anmerkung -
Mit einer einmaligen versicherten Zulage in Höhe von 0,95 % wird das Bundespersonal in der Schweiz am 01. Juli 2008 dieselbe Kaufkraft besitzen wie am 1. Januar 2004.
Haben uns da die Abgeordneten in Deutschland mit einem Plus von 9,5 % wegen des angeblichen Kaufkraftverlusts dieser die Erhöhung für sich selbst mit einem Kommafehler beschlossen?
Des weiteren ist dürfte die Diskussion für mehr Geld für Bundespersonal in der Schweiz noch eine Zeit andauern.
Dies ist in Deutschland leider noch nie der Fall gewesen, schließlich besteht der Bundestag nahezu ausschließlich von Bundespersonal (Staatsdiener). Der Anteil der Staatsdiener und der öffentlichen Hand im Parlament ist im Verhältnisse zur Bevölkerung wesentlich zu hoch und kürzt daher regelmäßig all zulange Diskussionen bei der Erhöhung der eigenen Bezüge leider zum Nachteil der Steuerzahler ab!
Jürgen Eppler 28.11.2007