Ein Weg zur DIREKTEN DEMOKRATIE in DEUTSCHLAND

1. Zunächst muss der Druck auf die Regierungskoalition groß genug sein, um eine erneute Gesetzesinitiative zuzulassen oder zu unterstützen.

Von den etablierten Parteien dürften für eine Unterstützung am ehesten die kleinen etablierten Parteien, d.h. die Grünen als Vorreiter, ebenso die FDP aber auch die Linke in Frage kommen, um die Macht der zwei großen Volksparteien in Deutschland zu minimieren.

Die Volksparteien werden die Volksabstimmung bekämpfen es sei denn, diese sind sich sicher, dass der Ausgang der Volksabstimmung in ihrem Sinne verläuft. Beispiele aus der Vergangenheit in verschiedenen Bundesländern zeigen uns, wie die etablierten Parteien mit Anordnungen und Gesetzen als Schikane für die Initiatoren von Unterschriftensammlungen begegnen, um Volksabstimmung in ihren Ländern generell zu verhindern. Ebenso wurden im Vorfeld einseitige Medienkampagnen gegen die Initiativen gestartet.

  

Daher werden die bisherigen Kräfte in Deutschland wohl kaum ausreichen oder haben in der Vergangenheit bei der Umsetzung des Ziels – Direkte Demokratie – versagt (Grüne).

Zuerst bedarf es einer weiteren politischen Kraft oder Kräfte, welche die Mitbestimmung per Referendum bzw. Volksabstimmung bedingungslos von der Politik fordert. Eine Allianz für Direkte Demokratie.

2. Der Kernpunkt der Forderung für DIREKTE DEMOKRATIE muss die Einführung von Referendum, Volksinitiative sowie Volksabstimmung auf Bundesebene sein.

Fakultatives und Obligatorisches Referendum

Bei Notwendigkeit sollte ein Referendum in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen können bei folgenden Vorraussetzungen:

Mindestens 5 Bundesländer sind für ein Referendum

500.000 Unterschriften welche innerhalb 100 Tagen frei, ohne weitere Vorschriften von den Wahlberechtigten zu leisten sind. Die Prüfung der Wahlberechtigung ist von den zuständigen Stellen zu überprüfen. Dabei ist eine Beschränkung in Abläufe oder Festlegung von Zeiten und Orte für die Unterschriftensammlung aus Basisdemokratischen Gründen unzulässig.

Volksinitiative zur Vorbereitung einer Volksabstimmung bei folgenden Vorraussetzungen:

1 Mio. Unterschriften welche innerhalb 18 Monaten frei, ohne weitere Vorschriften von den Wahlberechtigten zu leisten sind. Die Prüfung der Wahlberechtigung ist von den zuständigen Stellen zu überprüfen. Dabei ist eine Beschränkung in Abläufe oder Festlegung von Zeiten und Orte für die Unterschriftensammlung aus Basisdemokratischen Gründen unzulässig.

Volksabstimmung auf Bundesebene einführen, um gem. Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz die Staatsgewalt vom Volk auch durch Abstimmungen über sämtliche Themen ausüben zu dürfen.

Eine Initiative, Gesetzesvorschlag, Referendum wird vom Volk in einer Abstimmung bestätigt und gilt als vom Volk angenommen, wenn über 50 % mit JA gestimmt haben.

Das zentrale Element „DIREKTE DEMOKRATIE“ wird in Zukunft die Programmpunkte sämtlicher Parteien, Organisationen und Initiativen vorgeben und somit eine Politik, welche die Interessen des Volkes nicht ausreichend berücksichtigt, verhindern.


J.Eppler