Wie schon oft lassen Abstimmungen im Bundestag, so die Beschlüsse zur Rente mit 67 und zur Entsendung von Tornado-Flugzeugen nach Afghanistan, die Frage aufkommen, was sich in den Köpfen derjenigen Abgeordneten abspielt, die gegen den Willen der erdrückenden Mehrheit des Deutschen Volkes ihre Hand heben. Laut Grundgesetz sind die Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, was im allgemeinen so ausgelegt wird, dass ihre Entscheidungen eine rein persönlich-subjektive Angelegenheit seien. Und hier liegt der Hund begraben. Es wird nämlich die Unabhängigkeit gegenüber dem Wähler betont, aber gleichzeitig die Abhängigkeit von den Parteizentralen und Lobbyisten übergangen. Daß sie gegebenenfalls die Erwartungen der Mehrheit des Volkes ignorieren, wird zum grundgesetzlich verbrieften Recht erklärt und ist somit völlig legitim. Daß sie sich gegen die Einflüsse mächtiger Interessenverbände wehren müssten, weil sich diese gegen ihre Unabhängigkeit richten, davon ist keine Rede. Wir haben also folgende Situation: Die Bürger vertrauen ihnen das Steuer an und die Lobbyisten und Parteizentralen bestimmen die Richtung. Das ist die Funktionsweise der heutigen parlamentarischen Demokratie. So kommt es zu Entscheidungen, die schlichtweg illegitim sind, weil sie dem Grundsatz der Volkssouveränität, Artikel 20 GG, widersprechen. Angesichts dieser Verletzung des Grundgesetzes müßte das Bundesverfassungsgericht in Aktion treten. Aber wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
Wenn die Abgeordneten ihr Gewissen befragen, heißt das keineswegs nur bzw. in erster Linie, eine gefühlsmäßige Abwägung von Gründen vorzunehmen. Es heißt ja nicht, dass sie ihrem Gefühl folgen sollen, sondern ihrem Gewissen verpflichtet sind, dass sie also gewissenhaft sein sollen. Es sollen rational begründete Entscheidungen sein, nicht im luftleeren Raum, sondern frei von unmittelbarer Beeinflussung. Und weiter sollen es Entscheidungen sein, die nicht durch persönlichen Eigennutz bestimmt sind. Der Begriff des Gewissens hat auch stets mit Verantwortung zu tun, mit der Bedeutung der individuellen Handlung für die Gemeinschaft. Es sind also zwei Komponenten, Wissen und Verantwortung, die den Begriff des Gewissens ausmachen. Eine gewissenhafte Entscheidung bedarf damit einer gründlichen Vorbereitung, einer geistigen Vorarbeit. Dieser Erwartung an die Abgeordneten wird dadurch entsprochen, dass ihnen der Souverän die Diäten zahlt, deren Höhe die Abgeordneten sogar noch selbst festlegen dürfen, um sie finanziell unabhängig zu machen.
Und hier tritt ein Konflikt zutage, dergestalt, dass zwar die Abgeordneten ein vom ganzen Volk aufgebrachtes Entgelt erhalten, weil sie als Abgeordnete des ganzen Volkes agieren sollen, aber realiter sind sie von den Bürgern bezahlte Parteisoldaten, die dem Kommando der Parteiführung unterstehen. Damit reicht die staatliche Parteieinfinanzierung bis in die Diäten und Aufwandspauschalen der Abgeordneten hinein. Die Abgeordneten werden für etwas bezahlt, was sie gar nicht leisten. Gemeint ist die geistige Vorarbeit. Diese wird nämlich von den Konzernen, Wirtschaftsverbänden, Banken, Versicherungsgesellschaften, Handelskammern und den über 4500 Lobbyisten geleistet, die häufig den Parteien in Zusammenarbeit mit der Ministerialbürokratie gleich ganze Gesetzesvorlagen zuleiten, die nach Erläuterung in den Fraktionen von den Abgeordneten dann abgenickt werden. Die vom Grundgesetz geforderte freie Gewissensentscheidung ist überhaupt nicht gegeben, was auch angesichts der Offenkundigkeit gar nicht mehr bestritten wird. So bezeichnete W. Thierse, seinerzeit Bundestagspräsident, diese einseitige Einflussnahme auf die Legislative zynisch als „ein konstitutives Element der Demokratie“, in dem sich der Wunsch nach Teilhabe am politischen Gestaltungsprozeß kundtut.
Das Doppelleben der Bundestagsabgeordneten als Volksvertreter und als Parteisoldaten ist höchst einträglich und tatsächlich verantwortungslos. Kein Wunder, dass die Achtung vor dem Parlament und die Glaubwürdigkeit der Parlamentarier weitgehendst hinüber ist. Dieses unehrenhafte Dasein der parlamentarischen Demokratie resultiert nicht aus besonderer Charakterlosigkeit der Abgeordneten, sondern aus dem Regelwerk, das sie zu Teilen einer gut geschmierten Abstimmungsmaschine macht. Es hat wenig Sinn, über den moralischen Zustand und mangelnde Zivilcourage zu reflektieren, wenn es um das Abstimmungsverhalten geht. Wir wollen damit der Habsucht und der Feigheit der Abgeordneten keinen Freibrief ausstellen. Alle Kritik an besonders schwarzen Schafen und alle Enthüllungen von Fehlverhalten haben der Abstimmungsmaschine nicht geschadet, führten nicht zu „Pannen“ im Parlament, also nicht zu Rückbesinnungen wenigsten bei der Mehrheit der Abgeordneten auf ihre moralisch-politische Verpflichtung. Letzten Endes zählen die Abstimmungsergebnisse und nicht das Drumherum, wie die Gesetze zustande kommen. Denn sobald ein Gesetz beschlossen ist, hat es eine hohe Autorität. Das Rechtsbewusstsein der Bürger, der Glaube, dass es in einem Staat nach Recht und Ordnung zugehen muß, ist für die Herrschenden eine sichere Bedingung ihrer Machtausübung. Diese Unantastbarkeit eines beschlossenen Gesetzes wird dann dadurch unterstrichen, dass im Falle von Widerstand bei der Durchführung relativierende Klauseln eingebaut werden, aber das Gesetz bleibt.
Alle Parteien streben an die Macht, um das Volk zu regieren. Selbst manche kleinen Parteien, die keine Chance haben, träumen davon, einmal an den Toren zu rütteln und einmal an den Hebeln der Macht zu sitzen, um voller Edelmut das Volk zu regieren. Diese Aussicht auf Machtbesitz gehört vielfach zur Gesinnung parteilichen Zusammenhalts. Und dabei sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen. Doch was bei den Kleinen höchstens Zukunftsmusik ist, das ist bei den Großen praktizierte Selbstverständlichkeit. Ohne Skrupel verkünden sie täglich ihre Ansichten, aus denen dann die Medien die öffentliche Meinung bilden, also die Vorstellung, über die ein weitgehender Konsens zwischen den etablierten Parteien besteht. Vereinzelte Einwände und Leserbriefe stören dann nicht mehr, sondern belegen nur die demokratische Meinungsbildung und den Pluralismus in der Gesellschaft. Die öffentliche Meinung und die Meinung des Volkes sind zwei verschiedene Dinge. Da diese in der Öffentlichkeit keinen bzw. keinen nennenswerten Ausdruck findet, ist sie für die praktische Politikgestaltung auch zweitrangig. Nicht nur die Anstöße zur Meinungsbildung kommen also von den Parteien, sondern die Bildung der öffentlichen Meinung ist ein Geschäft, welches die Parteien mit Hilfe der Medien selbst in der Hand behalten. So sind die Parteien der Dreh- und Angelpunkt der Gesellschaft. Was wäre ein Volk ohne Parteien? Ein Menschenhaufen, der nicht wüsste, was er mit sich anfangen soll. Sie machen aus diesem Material erst die Gesellschaft. In diesem Selbstverständnis sind sich Regierungsparteien und Opposition einig. Sie machen sich gegenseitig Vorwürfe, aber sie sprechen sich nicht die Existenzberechtigung ab. Weil sie alle die Macht als letzten Zweck ihres Wirkens anstreben, sind sie systemerhaltend.
Die Macht der Parteien ist das Grundübel der Gesellschaft, die Macht, die sie sich selbst geben und die sie mit Hilfe des Staates und der Medien ausüben. Die Entmachtung der Parteien steht folglich ganz obenan. Wer von Erneuerung der Demokratie spricht, der muß das Parteiensystem als System der politischen Herrschaft ablehnen. Der braucht nicht die Parteien als politische Meinungsbildner abzulehnen, der muß aber den Anspruch der Parteien, das Volk zu regieren, ablehnen. Eine Partei, die sich an die Macht bringen will, ist nicht geeignet für das große Werk der gesellschaftlichen Erneuerung. Parteien, die regieren wollen, helfen nicht dem Souverän, seine Souveränität in neuer Weise wahrzunehmen, sondern wollen neue Herren sein. Das gilt auch für die Idee eines „Herrn auf Zeit“, die mitunter als einzig noch verbleibender Möglichkeit der Befreiung gesehen wird. Die politische Neugestaltung ist nicht über eine Diktatur machbar. Ein „dictator pro tempore“ kann nicht das leisten, was die Gemeinschaft erst lernen muß..
Wenn alle diese Sätze stimmen, befinden wir uns da nicht in einer ausweglosen Situation? Wer soll die Parteien abschaffen, wenn wir nur Parteien in die Parlamente wählen können? Wer soll das Gesetz schaffen, wenn nur Parteiabgeordnete Gesetze schaffen dürfen? Wie sollen anstelle von Parteisoldaten echte Bürgervertreter in die Parlamente kommen, wenn nur Parteien zugelassen sind? Das ist doch eine ausgeklügelte und in sich runde Sache.
Den einzigen Weg sehen wir darin, dass die Bürger eine Möglichkeit geboten wird, sich für eine demokratische Wahlalternative zu entscheiden, also nicht für eine linke oder rechte Wahlalternative, sondern für eine demokratische. Daran muß gearbeitet werden und zwar schnell, noch bevor Herr Schäuble größeres Unheil anrichtet. Aber woran soll der Bürger diese Alternative erkennen? Das Erkennungszeichen einer solchen Wahlalternative sehen wir darin, dass sie klipp und klar erklärt, keinen Machtanspruch zu erheben. Daß sie erklärt, nicht das Volk regieren zu wollen, es nicht in ihr ideologisch-programmatisches Korsett zwingen zu wollen, sondern sich dafür stark macht, dass sich auf den verschiedenen Ebenen die Vernunft und Gestaltungskraft des Volkes in den politischen Entscheidungen zur Geltung bringt. Sie muß erklären, dass sie für eine überparteiliche Regierung eintritt, also auch keine Regierung aus Parteikoalitionen anstrebt und dafür, dass diese Regierung ihr Tätigkeit auf parlamentarische und direktdemokratische Weise bestätigen lässt. Damit steht diese Partei im scharfen Widerspruch zu allen anderen Parteien, die vom Herrschaftsanspruch nicht lassen können, denn das Konzept dieser Partei ist die freie Bürgergesellschaft. Freie Bürgergesellschaft und Machtausübung durch Parteieliten sind nicht miteinander vereinbar. Der Souverän kann sich also durch die demokratische Wahlalternative eine neue Form der Wahrnehmung seiner Souveränität geben.
Wir fordern nicht die Abschaffung der Parteien. Warum soll die Parteienvielfalt nicht erhalten bleiben und damit der Beitrag, den sie zur Entwicklung und Artikulierung des politischen Willens leisten können? Sie sollen als politische Bildungsinstitutionen fungieren und ihre politischen Ansichten in der Gesellschaft propagieren dürfen. Ab dem Moment, ab dem die Parteien die politische Macht verlieren und keine Pfründe mehr verteilen können, werden sie wie Eis in der Sonne dahinschmelzen und es werden all die schädlichen Auswüchse und finanziellen Belastungen für den Bürger wegfallen. Es wird sich zeigen, was übrig bleibt an wirklich überzeugten Parteigängern, wenn Parteien zu politischen Vereinen werden, in denen uneigennützig ehrenamtlich Arbeit geleistet wird wie in vielen anderen Organisationen auch. Wir fordern auch nicht den Ersatz der parlamentarischen Demokratie durch die direkte Demokratie, sondern das Nebeneinander. Letztere ist eine Bedingung der politischen Reform, aber das hauptsächliche Problem ist gegenwärtig die Entmachtung der Parteien.
Was unbedingt gefordert werden muß, ist die Absichtserklärung vor der Wahl, für welchen Parteitypus die Kandidaten einstehen, für die bisherige machtorientierte Parteienwirtschaft, mit ihrer Verflochtenheit mit der Industrie- und Finanzwelt oder für eine freie Bürgergesellschaft, in der sich Parteien nur meinungsbildend betätigen dürfen, also zwischen gesellschaftlicher Leitung und Verwaltung und Parteien ein Trennstrich gezogen ist. Das muß den Bürgern vor der Wahl klar gesagt werden. Nicht die Parteien sollen dem Bürger die neue Demokratie oktroyieren, sondern der Bürger soll entscheiden können, welche Demokratie er möchte und in welchem Tempo der demokratische Erneuerungsprozeß erfolgen soll. Damit ist nicht alles gesagt Ein Abgeordneter wird weitere Schwerpunkte nennen, auf die er Wert legt. Aber um die öffentliche Stellungnahme zu dem von ihm vertretenen Parteien- und Demokratietypus darf keiner herumkommen.
Die Ablehnung des Machtanspruchs und die Einführung der direkten Demokratie sind zwei verschiedene sich ergänzende Forderungen. Der Machtanspruch von Parteien kann sowohl über die parlamentarische als auch über die direkte Demokratie durchgesetzt werden. Deshalb reicht die Forderung nach direkter Demokratie für sich genommen nicht aus. Das Wesen der Demokratie ist nicht die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, sondern die Umsetzung gesellschaftlicher Notwendigkeit. Die Meinung der Mehrheit ist nicht schlechthin richtig. Diese ist nicht gegen den Irrtum gefeit. Je größer die Einmütigkeit nach gründlicher Diskussion der anstehenden Entscheidung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die politische Entscheidung richtig ist. Das Vorhandensein konträrer Positionen ist ein Zeichen dafür, dass die Probleme nicht ausdiskutiert sind. Sachliche Erörterung der erforderlichen Lösungen mit dem Ziel, Konsens zu erlangen, sind charakteristisch für eine freie Bürgergesellschaft.
Die Legislaturperioden sind nur Vorgaben für den Normalfall. Die vorzeitige Auflösung des Parlaments wurde von der rot-grünen Koalition vorexerziert. Nichts ist unmöglich. Das wurde damit begründet, dass Schröder nicht mehr die erforderliche Vertrauensbasis besaß. Jeder weiß, dass das damals eine Finte war, um die aus transatlantischer Sicht unerträgliche Schröder-Regierung loszuwerden. Heute wären es innere gesellschaftliche Gründe, denn es ist unvernünftig, eine unfähige Regierung und ein unfähiges Parlament bis zum Ende der Legislaturperiode gewähren zu lassen. Deshalb sind wir für Neuwahlen, die der Ansatz für eine politische Reform sein können. Viel zu oft werden von demokratischen Kräften unerfüllbare Vorbedingungen gestellt, wie die Änderung des Wahlgesetzes. Die bestehenden Hürden sind nicht unüberwindlich. Bis jetzt wurde noch nicht der Beweis erbracht, dass die Bürger eine solche demokratische Willensanstrengung nicht honorieren.
Insofern die demokratische Wahlalternative die politische Reform an die Spitze ihrer Forderungen stellt, nimmt sie bei kommenden Wahlen eine Sonderstellung ein, ist sie wirklich Reformpartei.
J. Hertrampf