Von Klaus Jäger; 25. Januar 2007
Belege dafür sind:
die immer weiter sinkende Wahlbeteiligung; die Abwendung fast der Hälfte der Bevölkerung von ihrem Recht, durch Wahlen Einfluss auf die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse zu nehmen;
den staatstragenden Organisationen wie den etablieren Parteien, Gewerkschaften und Kirchen laufen seit Jahren die Mitglieder weg;
viele gut ausgebildete Menschen verlassen unser Land auf Nimmerwiedersehen, weil sie hier keine beglückende Zukunftsperspektive finden;
allgemeiner Missmut und daraus resultierende Aggressivität, Frustration und sogar Depressionen demotivieren große Teile der Bevölkerung; (in dem Zusammenhang sei auf eine Presseverlautbarung der Gewerkschaft der Polizei aus 2007 hingewiesen, die lautete, die Polizei hätte es mit einer steigenden Zahl häuslicher Gewalt zu tun; erwähnen möchte ich auch die Amokläufe von jungen Menschen, die in den letzten Jahren vermehrt auftreten und nur die „Spitze des Eisberges“ der täglich verübten Gewalt in der Gesellschaft sind.) ;
und schließlich sehen viele Menschen in der Demokratie nicht mehr die Gesellschaftsform, die geeignet wäre, ihre Probleme lösen zu helfen. Sie wenden sich deshalb entweder extremistischen Parteien zu oder ganz von der Politik ab, die ihnen - nicht zu Unrecht – als „schmutziges Geschäft“ erscheint.
Das sind allerdings alarmierende gesellschaftliche Zustände, die durchaus eine Parallele in der deutschen Geschichte haben: die Weimarer Republik. Wohin diese Zustände geführt haben, wissen wir alle: ein mörderisches, menschenfeindliches, totalitäres Regime wurde errichtet und erst durch die militärische Hilfe der Alliierten beseitigt. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, der auch ein Kampf gegen totalitäre Ideologien war, wurde, im Angesicht der verübten unvorstellbaren Gräueltaten und weltweiten Zerstörungen, die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Menschenrechte sind so der globale Ethikkanon für alle Gesellschaften auf unserem Globus. Sie sind vielleicht nicht das non plus ultra kultivierten Umgangs miteinander, aber hinter diese Menschenrechte zurück zu fallen, würde bedeuten, der Willkür, d.h. der Gewalt und irgendwelchen Partikularinteressen nachzugeben. Das wollen wir nicht.
Ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Wahlrechtserneuerung ist: herrschende Politiker versuchen immer wieder mit dem Scheinargument, sie würden sich „den Sachzwängen“ beugen müssen, ihre sozial ungerechte Politik zu rechtfertigen. Diese Politiker übersehen dabei, neben dem Sozialstaatsgebot, auch den Artikel 20 (2) des deutschen Grundgesetzes:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Hier ist nicht die Rede von „Sachzwängen“. Diese gibt es im deutschen Grundgesetz nicht. Aber das oben genannte Scheinargument belegt etwas anderes: die gewollte oder tatsächliche Hilflosigkeit der Politiker, die dieses Scheinargument benutzen. Dem kann abgeholfen werden, - durch eine Wahlrechtsreform, die die gewählten Abgeordneten tatsächlich beim Volk legitimiert und so seine Autorität gegenüber den „Sachzwängen“ stärkt.
Ursache
Viele der das Scheinargument der Sachzwänge betonenden Politiker verschweigen die grundgesetzwidrige „Ausgestaltung“ des Wahlrechtes. Das geht so: die etablierten Parteien veranstalten Vorwahlen auf ihren Parteitagen, bei denen "geeignete" Kandidaten auf Listenplätze der Parteien gesetzt werden. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger bei der Wahl dann die Partei, die über ihre Parteikandidaten bereits selber bestimmt hat. So wird den Bürgern die Möglichkeit genommen, selber über geeignete Kandidaten abzustimmen, die den Bürgern vor Ort rechenschaftspflichtig wären.
Vorwahlen der Parteien sind aber im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Was meinen Sie, wessen Interessen diese Listenkandidaten dann vertreten? Die der Bürger, die sie gar nicht kennen? Oder vielleicht die der Partei, die zudem den Kandidaten mit einträglichen Posten in Parlamenten oder in anderen Organisationen versorgen kann, wie z.B. Energie-, Müll- oder Wasserversorgern, Gaslieferanten oder kulturellen Einrichtungen, Aufsichtsgremien der Öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, Verkehrsbetrieben und so weiter?
Die oben beschriebene grundgesetzwidrige Durchführung von Wahlen ist die Ursache für die allgemeine Politikverdrossenheit mit den oben unvollständig beschriebenen Folgen; wir können auch den Skandal der Massenarbeitslosigkeit hinzu nehmen und die daraus resultierenden Leiden der Menschen.
Abhilfe
Eine Abhilfe wäre eine Wahlrechtsreform auf dem Boden unserer Verfassung, deren Umsetzung dem Wahlvolk bedeutend mehr Einfluß auf die deutsche Politik auf jeder politischen Ebene ermöglichen würde. Selbstverständlich werden die Herrschenden das nicht goutieren, aber das Volk wird sich nicht ewig an der Nase herum führen lassen.
Demokratie lebt vom Engagement der Bürger. Dies Engagement ist aber den Bürgern unmöglich durch die Verfilzung von Staat und Parteien, - ähnlich wie sie im ehemaligen "Ostblock" existierte. Auch dort gab es eine unbelehrbare Führungselite, für die der Machterhalt zuoberst auf der Tagesordnung stand. Wir wissen, was mit Ihnen geschah.
Übrigens kann man das Phänomen der Unterwerfung des Staates und des Volkes auch in den von unseren Machthabern gefeierten USA beobachten, in denen sich auch zwei Parteien den Staat unterworfen haben - gegen die eigene Verfassung. Demokratie muss sich eben auch erneuern. Eine Chance zur Erneuerung, und zur Befreiung von undemokratischer, totalitärer Parteien- und Konzernvorherrschaft bietet sich mit dem Kampf um eine demokratische Wahlrechtsreform.
Diese sollte meines Erachtens mit den Grundgesetzartikeln in Einklang stehen:
Artikel 38 (1) GG
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Hier ist das Wort „unmittelbar“ weder zufällig enthalten noch eine Marginalie. Die Unmittelbarkeit ist vielmehr fundamental.
Das Grundgesetz fordert auch in
Artikel 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Von einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung oder gar einer großen, öffentlichen Diskussion ist aber bisher bei den Vertretern der etablierten Machteliten keineswegs die Rede. Warum wohl?
Zu einer neuen, menschenfreundlichen und demokratischen Verfassung kann es aber nur kommen, wenn die Parteienvorherrschaft aufgelöst wird durch eine Wahlrechtserneuerung im Sinne des Grundgesetzes. Erst dann können sich die zu wählenden Abgeordneten des Volkes der kolossalen Aufgabe widmen, im Dialog mit der Bevölkerung die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen friedlich im Sinne der Menschenrechte zu verbessern.
Das wird nicht an einem Tag geschehen können, sondern wird Zeit benötigen und bedarf der Mithilfe vieler engagierter Menschen in allen Dörfern, Städten und Kommunen Deutschlands.
Es gibt bereits ein ausgearbeitetes Konzept zu einer Wahlrechtsreform auf Basis des deutschen Grundgesetzes. Sie finden es auf diesen Internetseiten (klick hier) . Auch auf der Startseite hier gibt es einen link namens: „Alternative Politikentwürfe“; dahinter kommen sie auf eine Seite mit den entsprechenden Konzepten.
Oder lesen Sie auf folgenden Seiten:
http://www.phoenix-ev.net/docs/Oeffentliche%20Aufgaben,%20Staatsorganisation%20und%20Demokratie.pdf