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Meilen, 16. Januar 2008

Sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte.

Sie werden sich mit der Frage befassen, ob die Schweiz zusammen mit der EU mit Waffengewalt in einen Konflikt in Somalia eingreift.


Wir empfehlen Ihnen, die dauernde Neutralität der Schweiz zu wahren und einen Militäreinsatz abzulehnen. Folgende Überlegungen geben wir Ihnen zu bedenken.

1. Spezifisches zum Somaliaeinsatz

1.1. Rund 80% der Schweizerinnen und Schweizer befürworten die Neutralität als Instrument der Schweiz.

1.2. Die Schweizer Reeder lehnen nach Presseberichten eine „Hilfe“ Schweizer Soldaten auf Schiffen unter Schweizer Flagge ab, weil sie eine zu große Bedrohung für das Leben der Besatzung und für die Schiffe darstellen.

1.3. Die Überfälle auf Handelsschiffe fallen nicht vom Himmel. Es besteht ein langjähriger Konflikt in Somalia, einem der ärmsten Länder der Welt, der wegen der strategisch wichtigen Lage am Horn von Afrika verschiedene Interessen bediente und bedient. Schon in den 70er Jahren war Somalia den Interessenkonflikten der Sowjetunion und der USA ausgeliefert. Unterschiedliche Länder haben schon direkt militärisch, mit Waffenlieferungen oder  anderweitig eingegriffen. 1993/94 zum Beispiel diente der (Logistik-) Einsatz der Bundeswehr von Deutschland in Somalia dazu, die deutsche Verteidigungsarmee in eine Angriffsarmee umzubauen. Der damalige Militäreinsatz unter Leitung der UNO mit dem behaupteten Ziel der „Befriedung“ der Region schlug fehl. Die Ausstattung der sogenannten Piraten mit modernsten Waffen zeigt, dass diese Unterstützung genießen. Der Einsatz von Schweizer Soldaten würde in einen bestehenden Krieg mit Großmachtinteressen eingreifen. Dazu kommen religiöse Interessen und Drogenabhängigkeit eines großen Teils der männlichen Bevölkerung im Süden Somalias - vor allem von Khat – und entsprechende Geldinteressen der Drogenhändler, die Verarmung der somalischen Fischer durch illegale Überfischung des Meeres vor Somalia durch europäische industrielle
Hochseeschiffe, Verarmung durch extreme Trockenheit im letzten Jahr und rund ein Zehntel der Bevölkerung, das durch die Kämpfe in den letzten 2 Jahren flüchten musste. Wie immer bei gewalttätigen
Auseinandersetzungen verlaufen die Konfliktlinien sehr komplex und eine Lösung der Probleme braucht Kenntnis der Situation, Augenmass, Vernunft, einen langen Atem und diplomatisches Geschick. Angesichts der Aussichtslosigkeit, militärisch eine Lösung zu erreichen, ist anzunehmen, dass der angekündigte Einsatz der Schweizer Armee vor allem dazu dient, neutralitätspolitische Veränderungen zu erzwingen und die Schweizer Armee kriegserfahren zu machen.

1.4. Der Einsatz in einem Krieg widerspricht völkerrechtlich bereits der gewöhnlichen Neutralität, wie sie das Haager Abkommen von 1907 über die Rechte und Pflichten der Neutralen festlegt. Falls man davon ausgeht, dass es sich in Somalia nicht um einen Krieg handelt, so darf die Schweiz trotzdem nicht daran teilnehmen. Unsere Neutralität fassen wir seit Jahrhunderten als dauernde Neutralität auf. Ein dauernd neutraler Staat hat alles dafür zu tun, damit er nicht in einen Krieg hineingezogen wird. Die Beteiligung an der Bewachung von Schiffen legt nahe, die Angreifer auch zu verfolgen oder vorbeugend an einem Überfall zu hindern und ist darauf angelegt, in einen Krieg hineingezogen zu werden.

1.5. Die Beteiligung der Schweiz an einem EU-Einsatz unterwirft die Schweiz den Planungen der EU. Die EU hat bekanntlich eine gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik definiert, die die Mitglieder mittragen müssen. Ihr militärischer Arm wurde Ende der 80er Jahre als Westeuropäische Union konzipiert, um die neutralen Staaten wie Österreich zum EU-Beitritt zu veranlassen und Schweden und Irland von einem Austritt abzuhalten. Nach diesem Beitritt wurde die Westeuropäische Union mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 und dem Nizza-Vertrag 2001 in die EU inkorporiert, so dass die EU heute ein militärisches Bündnis darstellt. Die Beteiligung an diesem Somalia-Einsatz stellt eine Beteiligung an einer militärischen Operation von Konfliktparteien dar, denn die Europäische Union ist Teil des Somaliakonfliktes.

1.6. Die Beteiligung an einem „kleinen“ Einsatz zusammen mit der EU wäre unserer Ansicht nach vor allem eine Maßnahme, die Neutralitätspolitik der Schweiz zu einer Konfliktbewältigungspolitik im autoritären, militaristischen Sinn zu verschieben. Seit den 90er Jahren nahm die Schweiz von der integralen Neutralität Abstand und beteiligte sich an Wirtschaftssanktionen der UNO und der EU. Ebenso gewährte die Schweiz Transit- und Überflugsrechte und beteiligte sich sogar nicht kombattant an einer Militäraktion im Kosovo, weil die Großmächte im UNO-Sicherheitsrat Krieg befürworteten. Ein kombattanter Einsatz mit der Westeuropäischen Union bzw. Europäischen Union wäre jedoch der letzte Schritt, der die gewöhnliche Neutralität aufheben würde, nämlich eine militärische Beteiligung an einem Konflikt.
Die Schweiz würde in Somalia nicht nur ihre Neutralität aufgeben, sondern genauso wie die Deutschen 1993/94 aller Welt dokumentieren, dass sie ihre Armee von einer Verteidigungsarmee zu einer Angriffsarmee umbaut, die überall auf der Welt einsetzbar ist.

1.7. In Artikel 185 Abs.1 der Bundesverfassung wird der Bundesrat dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Wenn der Bundesrat jetzt einen Einsatz in Somalia fordert, so handelt er nicht nur illegal, sondern gegen die Meinung von mindestens 80% der Schweizerinnen und Schweizer. Er setzt sich dem Verdacht aus, der EU zu dienen statt dem Volk.

2. Allgemeines zur Neutralität

2.1. Die Neutralität ist eine friedenspolitische Antwort auf das militaristische Modell der Konfliktbewältigung. Autoritäre und diktatorische Staaten gehen schon immer davon aus, dass Konflikte dann vom Stärkeren mit Gewalt zu lösen sind, wenn der scheinbar Böse nicht spurt („Und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt“). Wir gehen jedoch davon aus, dass Konflikte – und besonders gewalttätige - normalerweise hochkomplex sind und mit Gewalt nicht gelöst werden können. Sie können höchstens kurzfristig befriedet werden. Gerade im internationalen Rahmen zeigen dies viele Konflikte wie Afghanistan, Irak, Israel Palästina, Nordirland, Baskenland.

2.2. Die Lösung gewalttätiger Konflikte ist immer sehr schwierig. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist jedoch Vertrauen in einen Vermittler, weil normalerweise keine Gespräche zwischen den Konfliktparteien stattfinden.
Vertrauen entsteht nicht von alleine, vor allem wenn es sich um sehr fragile Fragen dreht. Es muss über viele Jahre aufgebaut werden und ist ein kostbares Gut. Die Schweiz als neutraler Staat hat sich dieses Vertrauen nach und nach in aller Welt seit 1516 erworben, weil sie gezwungenermaßen und aus Einsicht auf Kriege verzichtete und sich immer wieder international ausgleichend eingesetzt hat. In einer Welt, in der es immer mehr Konflikte außerhalb staatlicher Konfliktparteien gibt, ist diese Vertrauensbasis ein Schatz, den es zu bewahren gilt. Der UNO-Sicherheitsrat, der von den Großmächten bestimmt wird, spricht Sanktionen bis hin zu Kriegen aus und ist deshalb für viele gewaltbereite Gruppen gerade in diktatorischen Staaten kein Gesprächspartner. Mit ihrer Unterordnung unter die Großmächte ist die Schweizer Regierung dabei, ihre Möglichkeiten zur Vermittlung in Konfliktfällen ohne Not zu verspielen. Sie biedert sich stattdessen einem veralteten Modell der kriegerischen Konfliktlösung an und entwickelt keine eigenen Friedenslösungen.

2.3. Seit 1999 haben sowohl die Nato, die USA - schon unter Clinton -, die EU und Russland ihre Militärdoktrinen dahingehend verändert, dass sie offen zugunsten der Sicherung wirtschaftlicher und geopolitischer Interessen auch Militär einsetzen. Unter dem Titel der Vorneverteidigung, von „friedenserhaltenden“ und „friedenserzwingenden“ Maßnahmen, haben sie ihre Armeen auf Angriffskrieg hin ausgerüstet. Dies erinnert an das imperialistische Zeitalter Ende des vorletzten Jahrhunderts, in dem wirtschaftliche Interessen, angereichert mit der Behauptung, die Lebenssituation der unterjochten Bevölkerung zu verbessern, als ausreichende Gründe für militärische Interventionen dienten. Die kolonialistischen Vorstellungen rufen auch heute Widerstand hervor, wie wir sie in den verschiedensten Weltgegenden vor Augen haben. In dieser Situation helfen vorübergehend neutrale Staaten wenig. Die Schweiz als ständig neutrales Land könnte ihren Schwerpunkt darauf legen, Konflikte genau zu untersuchen, Verständigung zu befördern, und bei Bedarf Auswege mit den Beteiligten zu entwickeln.

2.4. Die Aufgabe der Schweiz würde darin bestehen, die Neutralität als Grundlage des Weltfriedens innerhalb der UNO aufzuzeigen anstatt sie selbst abzuschaffen. Die Reduzierung der Bemühungen der UNO gegen den Krieg auf das Recht auf Selbstverteidigung genügt heute nicht mehr, denn Verteidigung wird heute als vorbeugender Angriff umdefiniert und UNO- kompatibel gemacht. Neutralität als Grundsatz einer weltweiten neuen Organisation ist eine notwendige Aufgabe angesichts des geopolitischen Kampfes der Groß- und Mittelmächte gegeneinander. Die asymmetrischen Kriege und die Beteiligung  nichtstaatlicher Gruppen birgt die Gefahr in sich, dass keine Schranken der Kriegsführung mehr gelten, denn das kodifizierte Völkerrecht gilt offiziell nur für Kriege von Staaten gegeneinander. Die Schweiz müsste die Neutralität als Beitrag zum Gemeinwohl darstellen und die Bedeutung der friedlichen Konfliktlösung offensiv vertreten. Wir sollten unseren Schwerpunkt darauf legen zu versuchen, auch bei modernen Kriegen von kleinen militärischen Gruppen gegen hochgerüstete Armeen humanitäre Rechte durchzusetzen und Verständigung der Konfliktparteien zu erreichen.

2.5. Die Schweiz als neutrales Land darf sich zunächst nicht selbst daran beteiligen, gewalttätige Konflikte
militärisch aufzuheizen. Sie darf auch nicht durch Schuldzuweisungen verunmöglichen, selbst als Vermittler tätig werden zu können.

2.6. Mit der langsamen Abschaffung der Neutralität erschweren wir selbst die Unterstützung  humanitärer Aktionen und friedenspolitischer Aktivitäten. Wir schwächen zum Beispiel die Tätigkeit des IKRK, für das die Schweiz Depositärstaat ist. In einer Zeit, in der das IKRK nicht mehr überall als neutraler Vermittler anerkannt wird, muss die Schweiz ihr Augenmerk darauf richten, als offensichtlich Neutraler  auch bei den
nichtstaatlichen Gruppen die Bedeutung des IKRK zu vermitteln.

2.7.  Zu begrüßen ist hingegen die Beteiligung der Schweiz am zivilen Aufbau in Somalia. Wenn für Schweizer Soldaten im Ausland Geld vorhanden sein sollte, dann könnte dieses stattdessen zur Unterstützung von zivilen Initiativen aus der Schweiz verwendet werden, zum Beispiel für Projekte des Fördervereins Neue Wege in Somalia www.nw-merka.ch, in denen Ambulatorien und Schulen gefördert werden.

 

Mit freundlichen Grüssen

Diethelm Raff, Präsident Dr. med. Lilly Merz Raff, Aktuarin